Niederlande: Gesten können für aktive Sterbehilfe ausreichen
Ein Kopfnicken und ein Kneifen in die Hand können in den Niederlanden als Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe ausreichen. Das entschied jetzt die Staatsanwaltschaft im ostniederländischen Arnheim. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnte der Arzt nachweisen, dass die Entscheidung einer 72-jährigen Krebspatientin für aktive Sterbehilfe "freiwillig und gut überlegt" war.
Hoffnungslose Situation
Die Patientin litt an Krebs und fiel zwei Tage vor ihrem Tod durch eine Hirnblutung ins Koma. Ihren Wunsch nach aktiver Sterbehilfe bestätigte sie durch das Nicken mit dem Kopf und dem Kneifen mit der Hand. Außerdem habe sie dem Arzt vor der Hirnblutung mehrmals angedeutet, dass sie ihr Leben beenden wolle, heißt es in mehreren niederländischen Medienberichten.
Bereits vor dem Hirnschlag sei die gesundheitliche Situation der Patientin hoffnungslos gewesen. Sie habe "unerträglich" gelitten und eine Heilung sei nicht mehr möglich gewesen, so die Staatsanwaltschaft.
Derzeit laufen noch vier weitere strafrechtliche Untersuchungen zu Sterbehilfefällen in den Niederlanden. Dort ist aktive Sterbehilfe seit 2002 unter bestimmten Bedingungen legal. 2017 wurde der erste Sterbehilfefall strafrechtlich untersucht, weil die niederländische Sterbehilfe-Überprüfungs-Kommission (RTE) Zweifel hatte, ob die aktive Sterbehilfe "sorgfältig" ausgeführt worden war. (KNA)