Maria Fratangelo Ehebandverteidigerin an der Rota

Papst beruft erstmals Frau an hohes Kirchengericht

Veröffentlicht am 08.11.2018 um 13:01 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Bisher war das Amt im Vatikan eine Männerdomäne: Nun gehört auch eine Frau zu den Anwälten, die am zweithöchsten Kirchengericht bei Ehenichtigkeitsverfahren mitwirken. Eine italienische Anwältin ist künftig Ehebandverteidigerin.

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Papst Franziskus hat erstmals eine Frau als Ehebandverteidigerin an das zweithöchste vatikanische Gericht berufen. Die italienische Anwältin Maria Fratangelo wird künftig in Ehenichtigkeitsverfahren der Römischen Rota mitwirken, teilte der Vatikan am Donnerstag mit. Bisher war sie als Anwältin an dem Gericht tätig.

In Ehenichtigkeitsverfahren ist der Ehebandverteidiger eine den Gatten gleichgestellte Partei und hat die Aufgabe, Gründe darzulegen, die für einen Fortbestand der Ehe sprechen. Zum Ehebandverteidiger kann bestellt werden, wer hinreichende Kenntnisse im kirchlichen Recht vorweisen kann, in der Regel durch ein Lizentiat oder Doktorat des Kirchenrechts. Während an diözesanen Gerichten schon länger Frauen als Ehebandverteidigerinnen tätig sind, ist die Berufung Fratangelos an das zweithöchste Gericht eine Premiere.

Die Römische Rota ist eines von drei Gerichten der Kurie und ist überwiegend mit  Ehenichtigkeitsverfahren befasst. Außerdem ist sie Berufungsgericht für die diözesanen Gerichte und entscheidet über Verfahren, bei denen Beteiligte direkt dem Papst unterstellt sind wie Bischöfe, Ordensobere und Diözesen. (fxn)