Obwohl es ein Geständnis gibt

Prozess um Tötung von Berliner Pfarrer – Freispruch erwartet

Veröffentlicht am 07.01.2019 um 16:15 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Vor elf Monaten war der Berliner Pfarrer Alain-Florent Gandoulou auf brutale Weise getötet worden. Zwischenzeitlich gestand der Angeklagte vor Gericht die Tat. Dennoch wird nun mit einem Freispurch gerechnet.

  • Teilen:

Rund elf Monate nach der Tötung des katholischen Berliner Pfarrers Alain-Florent Gandoulou (54) plädiert die Staatsanwaltschaft auf Freispruch des Angeklagten. Sie gehe davon aus, dass der 27-jährige Mann aus Kamerun aufgrund einer akuten psychotischen Störung nicht schuldfähig sei, so die zuständige Staatsanwältin am Montag vor dem Berliner Landgericht. Sie forderte die Unterbringung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Ein psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass es "keine Zweifel an einer psychiatrischen Störung" des Angeklagten gebe. Die Heilungsprognose sei etwa aufgrund des afrikanischen Aberglaubens des Mannes und seiner sozialen Isolierung ungünstig, so dass die Wiederholung einer ähnlichen Tat nicht auszuschließen sei. Der Angeklagte "sieht das, was er hat, als mystische Krankheit", so der Gutachter.

Der Mann soll den Priester am 22. Februar 2018 nachts in dessen Gemeindebüro mit einem Metallkreuz mehrfach auf den Kopf geschlagen und ihm einen Regenschirm in den Mund gerammt haben. Durch die laut Anklageschrift "massive Schädelverletzung" starb Gandoulou. Der Angeklagte hatte im November vor Gericht ein schriftliches Geständnis abgelegt. Ein "böser Geist" habe ihn zu der Tat getrieben, er sei nicht mehr er selbst gewesen, erklärte er.

Stimmen gehört

Der aus dem Kongo stammende Gandoulou hatte die französischsprachige Kirchengemeinde Berlins seit 2009 geleitet. Der Angeklagte, der 2014 als Flüchtling nach Deutschland kam, lernte nach eigenen Angaben die Gemeinde 2015 kennen. Er beschrieb sich selbst als "gläubig". Er sei Christ, aber auch mit den traditionellen Vorstellungen seiner Heimat aufgewachsen. "Ich glaube an Geister und Hexerei", so der Angeklagte.

Er habe den Priester im Februar aufgesucht, um sich helfen zu lassen. Beim gemeinsamen Gebet habe er Stimmen gehört, die ihn aufgefordert hätten, den Priester zur Rede zu stellen. Daraufhin habe er angefangen, den Pfarrer zu schlagen. Dieser habe sich nicht gewehrt.

Der Nebenkläger, der Bruder des getöteten Priesters, erklärte am Montag, er denke nicht, dass der Angeklagte die ganze Wahrheit sage. Seine Anwälte wiesen darauf hin, dass es viele offene Fragen gebe. Sie könnten eine Schuld an der Tat aber nicht nachweisen, eine Psychose sei möglich. Die Urteilsverkündung ist für den 28. Januar geplant.

In einem Nachruf hatte der Berliner Erzbischof Heiner Koch das "große Engagement" Gandoulous für seine Gemeinde aus "Diplomaten, Kaufleuten, Wissenschaftlern und Geflüchteten" gewürdigt. Er habe die Gemeinde durch sein musikalisches Talent geprägt und sei "auch in sozialen Belangen immer ansprechbar" gewesen. Im "Rat der Muttersprachlichen Gemeinden" des Erzbistums habe Gandoulou die Anliegen der Katholiken aus anderen Ländern vertreten. (tmg/KNA)