Nach monatelangem Streit um Paragraf 219a

Werbeverbot für Abtreibungen: Entwurf für Reform noch im Januar

Veröffentlicht am 11.01.2019 um 17:45 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Monatelang hatte die Bundespolitik über das geltende Werbeverbot für Abtreibungen gestritten. Zumindest der Reformentwurf der Bundesregierung soll nun noch im Januar vorgelegt werden. Das Ende des Streits ist das aber wohl nicht.

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Der Entwurf für eine Reform des Werbeverbots für Abtreibung soll "zeitnah und noch im Januar" vorgelegt werden. Das bekräftigte eine Sprecherin des Justizministerium am Freitag in Berlin. SPD und Union hatten sich im Dezember auf einen Kompromiss bei der Reform geeinigt. Der Kompromiss sieht vor, dass Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Schwangere in Konfliktsituationen mit Informationsmaterial versorgen. Ärzte und Krankenhäuser, die eine Abtreibung durchführen, müssen zuvor eingewilligt haben. Dieser Informationsauftrag soll gesetzlich verankert werden. Geplant ist zudem, für Ärzte, die Abtreibungen durchführen, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Unterdessen war am Donnerstag bekannt geworden, dass die Hauptverhandlungstermine bei einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen den Paragrafen am Amtsgericht Kassel aufgehoben wurden. Als Begründung führten die Richter an, dass die weiteren gesetzgeberischen Schritte abgewartet werden sollen. Ein neuer Hauptverhandlungstermin wird von Amts wegen bestimmt.

Paragraf 219a verbietet "Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen

Der bisherige Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als normale ärztliche Leistung darzustellen und zu kommerzialisieren. Schwangere Frauen in Notsituationen können schon jetzt in den Schwangerenberatungsstellen Informationen darüber erhalten, welche Ärzte Abtreibungen durchführen. In Deutschland sind Abtreibungen verboten, in bestimmten Fällen aber straffrei. Eine Voraussetzung dafür ist der Beratungsschein, der ihr in einer Schwangerenberatungsstelle ausgestellt wird.

Die Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen wurde entfacht, als die Ärztin Kristina Hänel im vergangenen Jahr wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen verurteilt wurde. Die Union setzt sich für die Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen ein. Auch die katholische Kirche macht sich dafür stark. (KNA)

Themenseite: Diskussion um Werbeverbot für Abtreibungen

In Deutschland ist Werbung für Abtreibungen verboten. Doch in der Politik mehren sich Stimmen für eine Abschaffung des entsprechenden Paragraphen. Dieses Vorhaben stößt bei der katholischen Kirche auf deutliche Kritik.