Pakistans Oberstes Gericht prüft Revision

Asia Bibi: Wird der Freispruch rückgängig gemacht?

Veröffentlicht am 25.01.2019 um 12:03 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ In Sicherheit ist sie nach wie vor nicht: Gegen den Freispruch der ursprünglich wegen Blasphemie zum Tode verurteilten Asia Bibi wird jetzt die Revision geprüft. Unterdessen äußerte sich die Bundesregierung zur Lage der Christen in Pakistan.

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Pakistans Oberstes Gericht hat den Anhörungstermin für die Revision gegen den Freispruch von Asia Bibi für kommenden Dienstag festgesetzt. Der Freispruch der wegen Blasphemie ursprünglich zum Tode verurteilten Katholikin habe weder den juristischen Standards noch den Vorschriften des Islam entsprochen, zitieren pakistanische Medien am Donnerstag aus der Petition des einstigen Anklägers Qari Muhammad Salaam.

Asia Bibi war 2010 wegen Gotteslästerung zum Tod verurteilt und im Oktober 2018 überraschend vom Obersten Gerichtshof freigesprochen worden. Nach dem Urteil hatten Islamisten mit gewaltsamen Protesten eine Vollstreckung der Todesstrafe verlangt. Die Regierung hatte zugesagt, Asia Bibi keine Ausreise zu genehmigen und eine Revision des Urteils zu prüfen.

Bibi lebt derzeit an einem geheimen Ort

Die Mutter von fünf Kindern lebt seitdem mit ihrer Familie an einem geheimen Ort in Pakistan. Sollten die Richter eine Revision ablehnen, könnten Asia Bibi und ihre Familie Pakistan umgehend verlassen. Als mögliches Aufnahmeland für die Christin ist unter anderen Deutschland im Gespräch.

Themenseite: Der Fall Asia Bibi

Weil sie den Propheten Mohammed beleidigt haben soll, wurde die Christin Asia Bibi 2010 zum Tode verurteilt. Zahlreiche Politiker und Kirchenvertreter hatten sich seitdem für ihre Freilassung eingesetzt. Ende Oktober 2018 erfolgte der Freispruch – doch es droht Gefahr durch radikale Muslime.

Unterdessen bewerte die Bundesregierung die Lage religiöser Minderheiten in Pakistan am Freitag als schwierig. Militante Organisationen bedrohten Schiiten, Ahmadis, Sufis und Christen sowie gemäßigte Sunniten, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.

Bundesregierung: Religionsfreiheit in Pakistan nur unter Vorbehalt

Zwar gewährleiste die Verfassung des Landes im Grundsatz Religionsfreiheit und den Schutz religiöser Minderheiten. Artikel 20 stelle die Freiheit von Glauben und Religionsausübung jedoch unter Gesetzesvorbehalt. Außerdem wirke eine Reihe von Gesetzen und Bestimmungen in unterschiedlichem Maße einschränkend. Pakistans Gesetzgebung gegen Blasphemie gelte als eine der strengsten weltweit, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung beurteilt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Pakistan dennoch positiv. Sie habe "signifikante Beiträge zu Veränderungen und Reformen" geleistet, heißt es in der Antwort. Projekte, die sich speziell auf die Stärkung der Religionsfreiheit bezögen, führe die Bundesregierung derzeit nicht durch. Dennoch, betont sie, seien die Förderung und der Schutz des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und des friedlichen Zusammenlebens religiöser, konfessioneller und ethnischer Minderheiten zentrale Themen des politischen Dialogs mit Pakistan. (stz)