Abtreibungswerbung: Kirche hält Änderung von § 219a für "überflüssig"
Die katholische Kirche hält die geplante Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen für "überflüssig". Frauen könnten "bereits heute vielfältige Informationen aus unterschiedlichsten Informationsquellen erhalten", sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) bewertet die Änderung dagegen als "tragfähigen Kompromiss". Dass der § 219a nicht gestrichen werde und damit die "Gesamtarchitektur der Beratungsregelung bei Schwangerschaftskonflikten mit der Zielsetzung, das ungeborene Leben zu schützen" erhalten bliebe, bezeichnete die familienpolitische Sprecherin des ZdK, Birgit Mock, als "wichtigste Nachricht". "Für den Rechtsfrieden wird die eingeschränkte Informationsmöglichkeit für Ärzte und Krankenhäuser hoffentlich ein geeignetes Instrument sein", so Mock. Auch die Vorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Mechthild Heil, begrüßt den Kompromiss und fordert, das Angebot von Schwangerschaftsberatungsstellen zu stärken. Mit Blick auf den Paragraphen 219a müsse aus Sicht des Frauenverbands der Gesetzgeber außerdem noch "einheitliche Formulierungsvorgaben" für Ärzte und Krankenhäuser machen.
Frauenärztin Hänel sieht staatliche Zensur
Die wegen Werbung für Abtreibungen verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel dagegen hat die Einigung der Bundesregierung kritisiert. Die Regelung bleibe aller Kritik zum Trotz unter dem Strich bestehen, sagte Hänel am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Frauen haben ein Recht auf Information und das ist weiterhin verboten. Das ist eine staatliche Zensur", sagte Hänel. Dies sei so nicht hinnehmbar.
Union und SPD hatten sich am Montagabend auf einen Kompromiss für eine Neufassung des Paragrafen 219a verständigt. Demnach sollen sich Schwangere leichter über Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können. Für Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, soll zudem mehr Rechtssicherheit bestehen. Zu dem Kompromiss gehört außerdem eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen. Junge Frauen sollen darüber hinaus die Verhütungspille bis zum 22. Geburtstag von der Krankenkasse bezahlt bekommen, also zwei Jahre länger als bisher.
Beratung in Konfliktlagen zentral
Kopp erklärte, zentraler Bestandteil des Konzepts zum Schutz des ungeborenen Lebens sei eine gute Beratung von Frauen in Konfliktlagen, die selbstverständlich alle notwendigen Informationen einschließen müsse. "Die jetzt geplanten Listen, die über die Ärzte und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren sollen, wären nach unserem Dafürhalten am besten im geschützten Raum der Beratung aufgehoben", so der Sprecher der Bischofskonferenz weiter: "Da die Beratung für den Schwangerschaftsabbruch verpflichtend ist, wäre auch gewährleistet, dass alle Frauen Zugang zu diesen Informationen erhielten."
Das Katholische Büro in Berlin, das die Bischofskonferenz in der Bundespolitik vertritt, habe die Gelegenheit erhalten, zu dem Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen und werde dies auch tun, ergänzte Kopp. (KNA)
29. Januar 2019, 15 Uhr: Ergänzt um Statement des ZdK. 16.40 Uhr: Ergänzt um Statements kfd und Hänel.