Bischof hatte Beschwerde gegen Deutschland eingelegt

Ex-Piusbruder Williamson scheitert vor Menschenrechtsgerichtshof

Veröffentlicht am 31.01.2019 um 11:02 Uhr – Lesedauer: 

Straßburg ‐ Er hatte den Holocaust geleugnet und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt: Bischof Richard Williamson sah darin sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht das anders.

  • Teilen:

Der erzkonservative Geistliche und Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen die Klage des Briten am Donnerstag als unbegründet zurück (Beschwerdenummer 64496/17).

Das Ex-Mitglied der umstrittenen Piusbruderschaft war in Deutschland wegen Interview-Aussagen über den Holocaust zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Williamson hatte in einem aufgezeichneten Gespräch mit einem schwedischen Fernsehjournalisten die Existenz von Gaskammern zur Vernichtung der Juden während der Zeit des Nationalsozialismus abgestritten. Das Interview wurde im Priesterseminar im bayerischen Zaitzkofen aufgenommen.

Holocaustleugnung "nur für schwedische Öffentlichkeit gedacht"

Der Geistliche sah durch die Verurteilung sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Er argumentierte vor Gericht, seine Aussagen seien für die schwedische Öffentlichkeit gedacht gewesen, wo Holocaustleugnung nicht strafbar sei. Die Richter hielten dagegen, dass Williamson sehr wohl damit habe rechnen können, dass seine Aussagen auch in Deutschland auf Interesse stoßen würden - allein schon angesichts der Geschichte des Landes. Williamson habe mit dem Fernsehsender außerdem keine Verabredungen getroffen, um eine Ausstrahlung in Deutschland zu verhindern. Die deutschen Gerichte hätten damit zurecht entschieden, dass Williamsons Aussagen in Deutschland strafbar seien - zumal der Geistliche sie auf deutschem Boden getroffen habe.

Richard Williamson (78) wurde 1988 zusammen mit drei weiteren Priestern durch den emeritierten Erzbischof Marcel Lefebvre gegen päpstliche Anweisung, allerdings gültig, zum Bischof geweiht und zog sich deswegen die Exkommunikation als Tatstrafe zu. Die Aufhebung der Exkommunikation der vier Bischöfe durch Papst Benedikt XVI. im Jahr 2009 löste Kontroversen aus, insbesondere da Williamson wiederholt den Holocaust geleugnet hatte. 2012 schloss ihn die Bruderschaft wegen Ungehorsam als Mitglied aus. Daraufhin gründete er die "Priestergemeinschaft Marcel Lefebvre" und weihte 2015 und 2016 selbst zwei Priester zu Bischöfen, wodurch er sich erneut die Exkommunikation als Tatstrafe zuzog. (tmg/dpa)