Vatikan hat Richtlinien zu Priestern mit Kindern fertiggestellt
Zum Umgang mit Priestern, die Vater eines Kindes werden oder sind, hat der Vatikan eigene Richtlinien erstellt. Wie der kommissarische Vatikansprecher Alessandro Gisotti der New York Times (Dienstag) bestätigte, gebe es ein solches internes Dokument der Kleruskongregation. Die Katholische Nachrichten-Agentur hatte bereits im November 2017 über diese Richtlinien berichtet. Damals hatte die Päpstliche Kinderschutzkommission die Erarbeitung solcher Maßgaben bestätigt.
In einem Brief der Kommission an "Coping International", eine Selbsthilfeplattform von Kindern katholischer Priester, hieß es damals, das Thema werde von jener vatikanischen Arbeitsgruppe bearbeitet, die auch die Richtlinien zur Prävention von Missbrauch in der Kirche entwickelt hat. Die Richtlinien sehen vor, dass der Priester vor allem seinen Vaterpflichten nachkommen und sich um das Kind und dessen Mutter kümmern soll.
"zu seiner Verantwortung stehen"
Eigens erwähnt wurden damals entsprechende Richtlinien der Irischen Bischofskonferenz vom Sommer 2017. Darin heißt es: "Wenn ein Priester Vater eines Kindes wird, soll das Wohl des Kindes sein primäres Anliegen sein." Der werdende Vater müsse "zu seiner Verantwortung stehen - persönlich, rechtlich, moralisch und finanziell". Bei allen Überlegungen sei die Mutter des Kindes voll einzubeziehen.
Mit ihrer Leitlinie "Grundsätze der Verantwortung von Priestern, die Kinder zeugen" reagierten Irlands Bischöfe unter anderem auf die Initiative des irischen Coping-Gründers Vincent Doyle. Doyle hatte 2011 nach dem Tod seiner Mutter erfahren, dass sein leiblicher Vater ein katholischer Priester gewesen sei. Seit einigen Jahren öffnet sich die Kirche dem für sie heiklen Thema. Da ihre Priester zölibatär leben sollen, dürften sie keine Kinder haben.
Mit ihrer Weihe versprechen Priester der katholischen Kirche eine "vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit" (Can. 277 § 1 CIC), deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet. Darüber hinaus heißt es laut Kirchenrecht nur, dass es dem Diözesanbischof zustehe, über "die Befolgung dieser Pflicht in einzelnen Fällen zu urteilen" (Can. 277 § 3 CIC). Spezielle Strafen für Priester, die entgegen der rechtlichen Vorgaben Väter werden, gibt es nicht. Eine Annahme der Vaterschaft ist demnach möglich, ohne dass der betroffene Priester zwangsweise suspendiert wird. Anders stellt sich die Situation dann dar, wenn die sexuelle Beziehung zur Mutter des Kindes nicht beendet wird (Can. 1395 § 1 CIC). (tmg/KNA)