Kölner Kardinal hofft auf Beschluss beim Anti-Missbrauchsgipfel

Woelki: Missbrauchtäter immer aus Klerikerstand entlassen

Veröffentlicht am 21.02.2019 um 12:50 Uhr – Lesedauer: 
Woelki: Missbrauchtäter immer aus Klerikerstand entlassen
Bild: © KNA

Köln ‐ Kürzlich entließ Papst Franziskus den früheren Washingtoner Erzbischof und Kardinal Theodore McCarrick aus dem Priesterstand: Das sollte laut dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki mit jedem überführten Missbrauchstäter geschehen.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erwartet konkrete Ergebnisse vom Vatikan-Gipfel zum Missbrauch. Er hoffe etwa auf einen Beschluss, wonach überführte Täter aus dem Priesteramt entlassen werden, sagte der Erzbischof am Donnerstag dem Sender n-tv. Papst Franziskus sei schon mit gutem Beispiel vorangegangen, indem er zum Beispiel den früheren Washingtoner Erzbischof und Kardinal Theodore E. McCarrick aus dem Priesterstand entlassen habe. Diesem wird sexuelles Fehlverhalten mit Minderjährigen und Erwachsenen in Verbindung mit Machtmissbrauch vorgeworfen.

"Müssen die Dinge unabhängig aufarbeiten"

"Wir haben mit Blick auf die Opfer versagt, und wir haben abgestritten, dass es so etwas gibt", sagte Woelki. "Ich kann eigentlich nur um Verzeihung und Vergebung bitten." Die Kirche habe nun die Opfer in den Blick zu nehmen und ihnen eine Stimme zu geben. So habe das Erzbistum Köln einen Betroffenen-Beirat eingerichtet. Weiter sagte Woelki: "Wir müssen die Dinge unabhängig aufarbeiten." Daher habe das Erzbistum Köln eine Anwaltskanzlei beauftragt.

Nach den Worten des Erzbischofs hat die Kirche in Deutschland bei der Aufarbeitung des Missbrauchs in den vergangenen Jahren schon sehr viel gemacht. Hier gebe es inzwischen "sehr hohe Standards mit Blick auf Intervention und Prävention".

Eine Entlassung aus dem Klerikerstand bedeutet den Verlust aller kirchlichen Vollmachten und Ämter, die in Zusammenhang mit dem Weihesakrament stehen. Der Betroffene darf etwa weder als Geistlicher auftreten noch die Sakramente spenden und verliert auch seinen Anspruch auf Unterhalt durch die Kirche. An den Zölibat ist er jedoch weiterhin gebunden. (tmg/KNA)