Nach Einigung im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen

Opposition will gegen Reform von Paragraf 219a klagen

Veröffentlicht am 01.03.2019 um 12:25 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Nach monatelangem Streit hatte sich die Große Koalition im Februar auf eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen geeinigt. FDP, Linke und Grüne erwägen nun offenbar eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Neuregelung.

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FDP, Linke und Grüne erwägen einem Bericht zufolge eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den neuen Paragrafen 219a. Unter Federführung der FDP wollen die Fraktionen zunächst ein Gutachten erstellen lassen, wie der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (RND) am Freitag sagte.

Die Reform, die der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet hat, sieht eine Ergänzung des Paragrafen vor. Thomae sagte mit Blick auf die Klage, "es wäre schön, wenn wir das Eisen im März schmieden könnten". Allerdings hänge die endgültige Entscheidung vom Inhalt des Gutachtens ab. "Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen."

Linken-Chefin sieht gute Chancen für Klage

Die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, betonte, die Prüfung sei im Gange. "Es sieht so aus, als ob das tatsächlich gute Chancen hätte", sagte sie dem RND. Derzeit liefen die Verhandlungen mit FDP und Grünen. Für eine entsprechende Normenkontrollklage des Bundestages sind 25 Prozent der Abgeordneten erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dies.

Themenseite: Diskussion um Werbeverbot für Abtreibungen

In Deutschland ist Werbung für Abtreibungen verboten. Doch in der Politik mehrten sich Stimmen für eine Abschaffung des entsprechenden Paragraphen. Nun ist ein Kompromiss gefunden - das Ende des Streits ist das aber wohl nicht.

Als Gutachter ist offenbar der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im Gespräch. Er sagte dem RND: "Ich halte eine Klage für aussichtsreich. Das Gesetz erscheint mir verfassungsrechtlich nicht haltbar." In Gießen ist auch die Frauenärztin Kristina Hänel zu Hause, die Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und ein Auslöser für die Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen war.

Einigung der Bundesregierung nach monatelangem Streit

Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Nach monatelangem Streit hatte sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss für eine Reform geeinigt, diese sieht eine Ergänzung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vor.

Danach sollen Ärzte und Krankenhäuser etwa auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen vornehmen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine ständig aktualisierte Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. (stz/epd/KNA)