Papst Franziskus nimmt Rücktritt von Kardinal Barbarin nicht an
Papst Franziskus hat den Rücktritt des französischen Kardinals Philippe Barbarin nicht angenommen. Angesichts der Schwierigkeiten, die das Erzbistum Lyon im Moment durchlebe, habe der Papst dem Erzbischof die Entscheidung selbst überlassen, erklärte Vatikansprecher Alessandro Gisotti am Dienstag. Barbarin habe entschieden, sich "für eine gewisse Zeit zurückzuziehen". In dieser Zeit solle sein Generalvikar Yves Baumgarten die Leitung der Erzdiözese übernehmen, so Gisotti.
Barbarin war am 7. März zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er einen Priester nicht angezeigt hatte, der vor rund 40 Jahren mehrere minderjährige Pfadfinder sexuell missbrauchte. Er bestritt während des Prozesses, von dem Missbrauch gewusst zu haben. "Ich sehe nicht, wofür ich schuldig sein soll", sagte Barbarin Anfang Januar. Die Anwälte des 68-jährigen Kardinals kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Bereits 2016 war gegen Barbarin wegen Nichtanzeige sexueller Übergriffe des gleichen Priesters ermittelt worden. Damals stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einigen Monaten ein; es habe keine Hinweise auf eine Straftat des Kardinals gegeben.
Heiliger Stuhl will Nähe "gegenüber allen Missbrauchsopfern" bekräftigen
"Dem Heiligen Stuhl ist wichtig, erneut seine Nähe gegenüber allen Missbrauchsopfern zu bekräftigen, sowie gegenüber allen Gläubigen der Diözese Lyons und der gesamten Kirche in Frankreich, die alle einen besonders schmerzlichen Moment durchleben", heißt es in Gisottis Erklärung weiter.
Der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Georges Pontier, zeigte sich erstaunt über die Entscheidung des Papstes. Das führe zu einer noch nie dagewesenen Situation, sagte Pontier französischen Medienberichten zufolge und sprach von einem "Konflikt zwischen zwei Anforderungen": Auf der einen Seite müsse der Rechtsweg respektiert werden - Barbarin ist gegen das Urteil in Berufung gegangen - und auf der anderen Seite stehe das Wohl der Diözese.
Barbarin war am Montag von Papst Franziskus in Audienz empfangen worden; nach seiner strafrechtlichen Verurteilung hatte er erklärt, er werde dem Papst seinen Rücktritt anbieten. Barbarin ist seit 2002 Erzbischof des zweitgrößten französischen Bistums. Anders als in Deutschland besteht in Frankreich eine strafbewehrte Pflicht, Fälle von sexuellem Missbrauch der Justiz zu melden. (tmg/KNA)
19.3., 16:33 Uhr: Ergänzt um Absatz 5.