Frauenverbände: Down-Syndrom-Bluttest darf nicht Kassenleistung werden
Zum Welt-Down-Syndrom-Tag warnen die katholischen Frauenverbände, vorgeburtliche Bluttests zur Erkennung von Trisomien zu einer Regelleistung der Krankenkassen zu machen. Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) befürchten, dass dann noch mehr Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben werden. Werde der Bluttest künftig von den Krankenkassen bezahlt, verstoße das gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Darin habe auch Deutschland sich dazu verpflichtet, sich für die Rechte von behinderten Kindern einzusetzen.
"Jeder muss willkommen sein"
Die kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil sagte, in einer inklusiven Gesellschaft müsse "jede und jeder willkommen sein". Noch alarmierender als die Frage nach der Kassenzulassung sei die "Entstehung eines gesellschaftlichen Klimas, das jede Behinderung zu einem Makel erklärt und Menschen mit Behinderungen und deren Eltern ausgegrenzt". Auch Maria Flachsbarth, Präsidentin des KDFB, erklärte, die Frauenverbände stünden "für das Recht jedes Lebens ein". Für Eltern von behinderten Kindern brauche es noch "viel mehr kontinuierliche, begleitende Unterstützungsangebote". Ähnlich sieht es auch Anke Klaus, die Bundesvorsitzende des SkF. Nach der Erfahrung ihres Verbandes stehen Eltern immer stärker unter Druck, "alle diagnostischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die Geburt eines Kindes mit bestimmten genetischen Auffälligkeiten zu verhindern".
Der Welt-Down-Syndrom-Tag wird jedes Jahr am 21. März begangen. Bei den Betroffenen ist das Chromosom 21 nicht wie üblich doppelt, sondern dreifach vorhanden. In Deutschland müssen werdende Eltern den Down-Syndrom-Bluttest bisher noch selbst bezahlen. Künftig soll er aber zur Kassenleistung werden. Nach verschiedenen Medienberichten will das für diese Entscheidung zuständige Gremium, noch in dieser Woche eine entsprechende Beschlussvorlage veröffentlichen. Im April will dann der Bundestag darüber diskutieren, welche ethischen und gesetzgeberischen Fragestellungen sich aus der Zulassung der Verfahren ergeben könnten. (gho)