Bedford-Strohm will nicht auf Kirchensteuer verzichten
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, sieht keinen Grund, die Kirchensteuer abzuschaffen. Die Kirchensteuer sei ein "gewachsenes Modell", sagte er am Dienstagabend bei einer Veranstaltung der "Nürnberger Nachrichten". Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hatte vergangene Woche in einem Interview gefordert, über neue Möglichkeiten der Kirchenfinanzierung nachzudenken. Der Aufruf stieß auf ein geteiltes Echo.
Er "klebe" zwar nicht an der Kirchensteuer, sagte Bedford-Strohm, der auch bayerischer Landesbischof ist. Aber er sei gegen die "romantische Vorstellung" von einer Kirche ohne Kirchensteuer und Staat. Die Alternative sei das Sammeln von Spenden ähnlich wie in den USA. Die Zeit, die dafür aufgewendet werden müsse, könne man auch anders nutzen, sagte er.
Was die Kirche mit ihrem Geld mache, "ist so segensreich", sagte der Landesbischof. Die Kirche müsse an der Seite der Armen stehen. Sie dürfe aber nicht "die Menschen in die Armut schicken, die für uns arbeiten", sagte er über die Pensionsfonds der Kirche.
EKD-Präses Schwaetzer für Ablösung der Staatsleistungen
Unterdessen befürwortete die Präses der Synode der EKD, Irmgard Schwaetzer, die Forderung der FDP-Bundestagsfraktion nach einer Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Zunächst sei jedoch der Bundesgesetzgeber gefragt, sagte die frühere FDP-Bundesbauministerin der in Weimar erscheinenden Mitteldeutschen Kirchenzeitung "Glaube+Heimat" (Ausgabe 7. April). Der Bund müsse "ein Grundsätzegesetz verabschieden - so steht es im Grundgesetz. Dann muss die Ablösung von den Landesregierungen und den Landeskirchen ausgehandelt werden", erklärte Schwaetzer. Eine Ablösung zum Nulltarif könne es nicht geben. Dies wäre weder rechtlich vertretbar noch gerecht, da es sich um eine Zahlung des Staates für enteignetes Eigentum der Kirchen handle.
Als Staatsleistungen werden historisch begründete Zahlungen an die Kirchen in Deutschland bezeichnet, zu denen sich der Staat 1803 im Gegenzug für enteignete Kirchengüter verpflichtete. Seit der Weimarer Reichsverfassung 1919 besteht ein Verfassungsauftrag, diese Leistungen abzulösen. Dies wäre für die Länder als Rechtsnachfolger mit erheblichen Kosten verbunden. Die Staatsleistungen sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden.
"Die Kirchen müssen die Möglichkeit bekommen, Rücklagen zu bilden für die Zeit danach, wenn sie auf sich alleine gestellt sind", so die Präses. Einer Kulturabgabe nach italienischem Vorbild anstelle der Kirchensteuer, wie sie Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) vorschlug, steht Schwaetzer nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. "Ich vertrete nach wie vor den Mitgliedsbeitrag der evangelischen und katholischen Christen an ihre Kirchen. Aber die italienische Zivilgesellschaft scheint mit dem Modell der Kulturabgabe nicht schlecht zu leben", so Schwaetzer. Kürzlich hatte sich auch das Bistum Trier offen für Verhandlungen über ein Ende der historischen staatlichen Entschädigungszahlungen an die Kirchen gezeigt. (tmg/epd/KNA)