Auch bei Missbrauch: Bischöfe verteidigen Beichtgeheimnis
Die chilenischen Bischöfe haben sich vehement gegen eine Aufweichung des Beichtgeheimnisses ausgesprochen. "Wenn ein Priester das Geheimnis des Sakraments verletzt, erhält er die schwere Strafe der Exkommunikation. Es gibt kein Gesetz der Welt, das dieses Prinzip hinwegnehmen könnte", sagte Bischof Luis Fernando Ramos laut Medienberichten am Wochenende. Damit reagierte der Generalsekretär der Chilenischen Bischofskonferenz auf ein Gesetzesvorhaben, das dazu verpflichtet, jegliche Missbrauchsfälle anzuzeigen. Dieses Gesetz soll auch für Priester gelten, die in der Beichte von Missbrauch erfahren haben. Es war am vergangenen Dienstag einstimmig von allen 155 Mitgliedern des chilenischen Abgeordnetenhauses verabschiedet worden. Nun muss noch der Senat als zweite Kammer des parlamentarischen Systems Chiles zustimmen.
Die gesetzliche Aufweichung des Beichtgeheimnisses im Fall von sexuellem Missbrauch sei eine "ernsthafte Schwierigkeit", so Ramos weiter. Die Beichte sei "ein Sakrament und somit ein religiöser Akt, der vom chilenischen Gesetz geschützt wird". Der Bischof der Diözese San Bernardo, Juan Ignacio González, bewertete das Gesetzesvorhaben hingegen als "positiv". Es sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch. González rief den Volksvertretern jedoch ins Gedächtnis, dass die Gläubigen das Sakrament der Versöhnung unter Wahrung von Anonymität empfangen würden. Zudem forderte der Bischof, dass das Gesetz auch "die Glaubensauffassungen und das Gewissen der Personen" schütze, da dies ein fundamentales Menschenrecht sei.
HTML-Elemente (z.B. Videos) sind ausgeblendet. Zum Einblenden der Elemente aktivieren Sie hier die entsprechenden Cookies.
Der Apostolische Administrator des Bistums Talca, Weihbischof Galo Fernández, hielt fest, dass die Bischöfe "dazu angehalten sind, mit der Justiz zu kooperieren". "Wir sind genauso Bürger wie alle anderen", so Fernández weiter. Doch "die berufliche Schweigepflicht und das Beichtgeheimnis haben wichtige Beweggründe, die es wert sind, respektiert zu werden". Auch der Apostolische Administrator von Puerto Montt, Ricardo Morales, kritisierte das Gesetzesvorhaben. "Man darf das Gewissen der Person nicht beschädigen, die vor Gott ihre Sünden bekennt", sagte Morales über das Beichtgeheimnis. Gleichzeitig betonte er, dass die Bischöfe "gegen jede Art von Vertuschung und Missbrauch von Minderjährigen" seien. Er glaube jedoch, dass ein Beichtvater Möglichkeiten habe, trotz Wahrung des Beichtgeheimnisses gegen Missbrauch vorzugehen, indem "er einer Person, die Kindesmissbrauch beichtet, etwa nicht die Absolution gibt, wenn er sie nicht zur Anzeige bringt".
Das Beichtgeheimnis sei eine Methode zur Vertuschung von Missbrauchstaten, kritisierte Helmut Kramer, Sprecher der Opfervereinigung "Netz der Überlebenden von kirchlichem Missbrauch in Chile". Daher begrüße er das zukünftige Gesetz, so Kramer. Gleichzeitig warf er den Bischöfen gezielte Desinformation zu Missbrauchsfällen vor. Derzeit trifft sich die Chilenische Bischofskonferenz zur Vollversammlung im Badeort Punta de Tralca, etwa 100 Kilometer von der Hauptstadt Santiago entfernt. Die 22 Diözesanbischöfe und fünf Administratoren werden dort über das Gesetz zur Meldepflicht von Missbrauchsfällen beraten. Zudem wird erwartet, dass sie für das Thema Missbrauch eine weitreichende Kooperationsvereinigung mit der Staatsanwaltschaft unterzeichnen. Ferner ist die Erarbeitung eines Dokuments mit dem Titel "Identität und Dienst der Kirche" geplant. Daran sollen neben den Bischöfen auch Laien mitwirken. (rom)