Benedikt XVI. erlaubt frühere Papstwahl
In dem päpstlichen Schreiben ("Motu Proprio") wird "den Kardinälen die Befugnis gewährt, den Beginn des Konklaves vorzuverlegen, wenn alle Kardinäle anwesend sind." Auch die Berechtigung, bis zu 20 Tage zu warten, bleibt bestehen.
Nach Angaben von Vatikansprecher Federico Lombardi kann der Termin für das kommende Konklave frühestens am 1. März beschlossen werden, wenn die sogenannten Kardinalskongregationen beginnen. In diesen täglichen Treffen bereiten die Purpurträger das Konklave vor.
Bislang sei noch nicht entschieden, ab wann und an welchem Ort die Kardinäle nach Beginn der Sedisvakanz zu ihren Versammlungen zusammentreten, führte Lombardi aus. Bislang habe Kardinaldekan Angelo Sodano, der diese Einladungen auszusprechen habe, noch keine Ankündigung gemacht.
Strafe fürs Ausplaudern
Für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht um das Konklave legte der Papst für alle Vatikanmitarbeiter die von selbst eintretende Exkommunikation (Exkommunikation als Tatstrafe, lateinisch "latae sententiae") fest. Bislang war in den Normen nur von "schwerwiegenden Strafen nach Ermessen des künftigen Papstes" die Rede.
Eigentlich sind 117 Kardinäle wahlberechtigt. Bereits in der vergangenen Woche hatte jedoch der Indonesier Julius Riyadi Darmaatmadja aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. Heute wurde zudem bekannt, dass der Erzbischof von Edinburgh, Keith O'Brien , nach Belästigungsvorwürfen zurücktritt und daher ebenfalls nicht am Konklave teilnehmen wird. (luk/meu/KNA)