Kirchliche Datenschützer erleichtern Umgang mit Fotos von Minderjährigen
Der datenschutzkonforme Umgang mit Fotos, die Kinder und Jugendliche zeigen, ist künftig deutlich einfacher geregelt. Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat in einem am Montag veröffentlichten Beschluss ihre bisherige Rechtsauffassung revidiert: Die Datenschützer sehen es nun als zulässig an, für die Veröffentlichung von Fotos eine pauschale Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen, etwa für ein ganzes Schul- oder Kindergartenjahr oder bestimmte Veranstaltungen wie Sommerlager. Die Einwilligung kann bereits bei der Anmeldung oder am ersten Schul- oder Kitatag eingeholt werden. Damit ändert die Konferenz ihre bisherige Position, gemäß der eine Freigabe jedes einzelnen Bildes durch die Sorgeberechtigten nötig war. Wörtlich heißt es in dem neuen Beschluss: "Das Erfordernis, dass das konkrete Bild im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Einwilligungserklärung vorliegen soll, entfällt."
Unter Umständen kann auf Einwilligungen ganz verzichtet werden
Neben der Einwilligung sieht die Konferenz für die Erhebung (Fotografieren) und die Veröffentlichung nun auch eine Interessensabwägung als mögliche Rechtsgrundlage an. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf eine explizite Einwilligung der Sorgeberechtigten verzichtet werden. Auf der Grundlage einer Interessensabwägung zwischen Einrichtung und Abgebildeten können damit Bilder erhoben und veröffentlicht werden, ohne dass eine Einwilligung eingeholt werden muss. Als Kriterien dafür nennt der Beschluss den Paragraph 23 des Kunsturhebergesetzes. Darin sind verschiedene Ausnahmen von der Erfordernis einer Einwilligung genannt wie etwa "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen", Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte und Bilder, auf denen die abgebildete Person nur als "Beiwerk" neben dem eigentlichen Motiv erscheint. Bereits im Juli 2018 hatte die Konferenz darauf hingewiesen, dass diese Rechtsgrundlage unter bestimmten Umständen anwendbar sei.
Gegenüber katholisch.de erläuterte der Vorsitzende der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten Steffen Pau, dass auf dem Gebiet des Datenschutzes "noch viel Bewegung und Dynamik in der Auslegung der neuen gesetzlichen Bestimmung ist, sowohl im außerkirchlichen wie auch im kirchlichen Bereich". Der neue Beschluss greife den aktuellen Diskussionsstand bei anderen Aufsichtsbehörden, in der Rechtssprechung und der juristischen Literatur auf. "Ein Ziel dabei war auch, genauer zu erläutern, wann aus Sicht der kirchlichen Datenschutzaufsichten Fotoaufnahmen auf der Basis der verschiedenen Erlaubnistatbestände möglich sind", so Pau, der das Katholische Datenschutzzentrum der nordrhein-westfälischen Diözesen in Dortmund leitet.
Kirche wendet eigenes Datenschutzrecht an
Mit dem Beschluss, der bereits am 4. April verabschiedet und erst jetzt veröffentlicht wurde, hebt die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten erstmals eine vorher getroffene Aussage explizit auf. Beschlüsse der Konferenz, der die fünf Diözesandatenschutzbeauftragten Deutschlands angehören, haben keine Gesetzeskraft; sie dokumentieren die Rechtsauffassung der kirchlichen Aufsichtsbehörden, die sie bei ihrer Arbeit anwenden. Gegen konkrete Entscheidungen der Diözesandatenschutzbeauftragten kann auf dem Rechtsweg vorgegangen werden. Dazu wurden eigens kirchliche Datenschutzgerichte eingerichtet.
Seit dem 24. Mai 2018 gilt in der katholischen Kirche in Deutschland das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz, das weitgehend den staatlichen Regelungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung entspricht. Um die Praktikabilität des kirchlichen Datenschutzes hat sich seither eine Debatte in der Kirche entsponnen. Verbände wie die Gesellschaft katholischer Publizisten und Experten aus Öffentlichkeitsarbeit und Pastoral kritisierten einzelne Regelungen deutlich. Fälle wie der einer Kita, in deren Publikationen Fotos von Kindern geschwärzt wurden, gingen durch die Presse. Zuletzt hatte der Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) Anfang Mai eine Stellungnahme verabschiedet, in der unter anderem eine Überprüfung der Regeln für den Umgang mit Einverständniserklärungen bei Fotos von Minderjährigen gefordert wurde. (fxn)
14. Mai 2019, 19.30 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme des Vorsitzenden der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten.