Französische Bischöfe lassen Fälle seit 1950 untersuchen

Kommission ruft Missbrauchsopfer landesweit zu Aussagen auf

Veröffentlicht am 03.06.2019 um 13:26 Uhr – Lesedauer: 

Paris ‐ Die französischen Bischöfe haben eine Kommission beauftragt, den sexuellen Missbrauch aufzuklären. Heute startete diese einen landesweiten Aufruf. Doch nicht nur Personen, die als Kinder missbraucht wurden, sollen sich melden.

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Eine von der Kirche in Frankreich beauftragte Kommission will ab heute landesweit Zeugenaussagen von Missbrauchsopfern seit 1950 aufnehmen. Betroffene könnten sich telefonisch oder per Mail entweder direkt bei der Kommission oder bei der Opferorganisation "France Victimes" melden, sagte der Leiter der Kommission, Jean-Marc Sauvé, der katholischen Tageszeitung "LaCroix" am Montag. Er rechne mit tausenden Meldungen.

Die Untersuchung betreffe nicht nur Personen, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren. Jede und jeder, die oder der "im Rahmen einer Beziehung von Hierarchie, Autorität, geistiger Begleitung oder Einflussnahme" seit 1950 Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sei, sei aufgerufen sich zu melden. "Dies schließt zum Beispiel die Beziehung einer Nonne zu ihrem Beichtvater ein", so Sauvé.

Am Telefon oder per Mail gebe es dann einen Fragebogen, der die ersten Informationen systematisch aufnimmt. So könnten Daten standardisiert und Häufungen in einer Region festgestellt werden. Man kooperiere aber auch mit Meinungsforschern, die Interviews durchführten. Sie sollten klären, in welchem Kontext Missbrauch möglich gewesen sei oder was die Kommunikation zwischen Minderjährigen und ihren Familien behinderte.

Themenseite: Missbrauch

2010 wurde erstmals eine größere Zahl von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche in Deutschland bekannt. Seitdem bemüht sich die Kirche um eine Aufarbeitung der Geschehnisse. Bei ihrer Vollversammlung veröffentlichen die deutschen Bischöfe am 25. September 2018 eine Studie, die die Missbrauchsfälle im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zwischen 1946 und 2014 dokumentiert.

Sollten die Fälle von Missbrauch noch nicht verjährt sein, haben die Organisationen die Pflicht, die Zeugenaussagen an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. In Zusammenarbeit mit "France Victimes" wolle man den Opfern auch "auf lange Sicht eine psychologische oder rechtliche Hilfe und Unterstützung anbieten, je nachdem, welche Schwierigkeiten sie haben."

Man habe zusätzlich uneingeschränkte Einsicht in die kirchlichen Akten, so Sauvé. Er sei sich aber bewusst, dass "die Aufzeichnungen der Kirche nicht immer mit großer Genauigkeit geführt wurden. Bestimmte Verwaltungsregeln haben auch zur Redaktion von Aufzeichnungen geführt: Nach dem Tod eines Priesters oder nach einer bestimmten Zeitspanne werden Akten normalerweise zerstört."

Im November 2018 hatte sich die französische Bischofskonferenz dazu entschieden, eine "unabhängige Untersuchungskommission von sexuellem Missbrauch in der Kirche" (CIASE) einzusetzen. Das interdisziplinäre Gremium versammelt zwölf Männer und zehn Frauen aus den Gebieten der weltlichen wie kirchlichen Rechtsprechung, der Psychologie, der Medizin und Sozialarbeit, aber auch der Soziologie und Geschichte sowie der Theologie. Die Ergebnisse der Untersuchung werden für Ende 2020 erwartet. (cst)