Priester wegen Veruntreuung von 110.000 Euro verurteilt
Das Amtsgericht Quedlinburg hat den früheren katholischen Pfarrer von Ballenstedt wegen Veruntreuung von Kirchengeldern zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der nunmehr rechtskräftig gewordene Strafbefehl umfasse zudem die Auflage, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, teilte der zuständige Pressesprecher des Landgerichts Magdeburg, Christian Löffler, am Dienstag auf Anfrage mit. Überdies müsse der Priester die veruntreuten Gelder in Höhe von rund 110.000 Euro an die Pfarrei zurückzahlen.
Im vergangenen November hatte sich der Pfarrer wegen Unterschlagung selbst beim Landeskriminalamt angezeigt. Nach eigenen Angaben war er auf Internet-Betrüger hereingefallen und entwendete widerrechtlich von einem Pfarreikonto mehrfach Gelder, um einen in Aussicht gestellten Lottogewinn zu bekommen.
Laut Bistum hatte der Geistliche selbst seinen Amtsverzicht angeboten. Magdeburgs Bischof Gerhard Feige entband den Angaben zufolge den Pfarrer mit sofortiger Wirkung vom Vorsitz des Kirchenvorstandes und übertrug alle finanziellen Vollmachten auf den Kirchenvorstand. "Kein Pfarrer, kein kirchlicher Mitarbeiter darf Gelder, die für die Pfarrei gedacht sind, zweckentfremdet entwenden. Er muss alles zurückzahlen und die staats- und kirchenrechtlichen Konsequenzen tragen", betonte Feige damals. In einer persönlichen Erklärung an die Gläubigen seiner Pfarrei bat der Geistliche diese um Verzeihung. (tmg/KNA)