Er schaffte den Volksaltar aus der Kirche

Umstrittener Pfarrer in Österreich verweigert Rücktritt

Veröffentlicht am 19.06.2019 um 12:07 Uhr – Lesedauer: 3 MINUTEN

Pöllau ‐ Der konservative Kirchenmann Roger Ibounigg hat in seiner Pfarrei einen Volksaltar entfernen lassen und soll Gläubige aus der Kirche vertrieben haben. Dem Rücktrittswunsch seines Bischofs widersetzt er sich. Jetzt könnte das Bistum zu kirchenrechtlichen Mitteln greifen.

  • Teilen:

Ein umstrittener Pfarrer in der österreichischen Steiermark, Roger Ibounigg, widersetzt sich seiner Absetzung. Der Generalvikar des Bistums Graz-Seckau, Erich Linhardt, überbrachte ihm am Montag von Bischof Wilhelm Krautwaschl unter Zeugen den Wunsch nach Amtsverzicht. Der Priester nahm das Schreiben jedoch nicht an. Krautwaschl hofft dennoch, dass Ibounigg noch einlenkt, "um so den Pfarren Pöllau und Pöllauberg einen guten Weg in Ausübung der Verantwortung des Hirtenamtes in die Zukunft zu ermöglichen". So steht es in einer Aussendung des Bistums vom Dienstag, über die mehrere Medien berichteten.

Roger Ibounigg steht seit 2007 den Pfarreien Pöllau und Pöllauberg vor. In der Wallfahrtskirche Pöllauberg ließ er den Volksaltar entfernen. Außerdem soll er Gläubige willkürlich aus der Kirche geworfen und Messen abgebrochen haben. Damit sorgte er für Aufsehen und spaltete die Pfarrgemeinderäte, ein Pfarrgemeinderat löste sich im Mai auf.

Mit diesen Vorgängen soll die Amtsenthebung des Bistums allerdings nicht in erster Linie zu tun haben, so die Diözese. Krautwaschl sagte, dass seine Bitte zuerst einer üblichen Rotation entspreche, wie sie in der Dienstordnung für Priester vorgesehen sei. Erst nachgereiht spielten die oft in die Medien getragenen internen Konflikte in der Pfarre eine Rolle für diese Entscheidung. In der Aussendung des Bistums heißt es weiter: "Sollte – wider Erwarten – der Priester in seinem Gehorsam gegenüber dem Bischof der Veränderung nicht zustimmen wollen, könnte der Bischof dies auch gegen den expliziten Willen des Betroffenen durchsetzen." Das würde ein Amtsenthebungsverfahren nach Can. 1740 ff. (CIC) bedeuten. (cph)