Als der "Lehrerinnenzölibat" abgeschafft wurde – zumindest formell
"Die Lehrerin (...) soll sich mit ganzer Kraft ihrem Beruf widmen. Sie soll ausscheiden aus dem Beruf, wenn sie erkennt, dass sie in die Ehe eintreten und einen anderen hochwertigen Beruf ergreifen soll", so die Vorsitzende des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen, Maria Johanna Schmitz (1875-1962). Sogar vor der Weimarer Nationalversammlung kämpfte die Zentrums-Politikerin für die Ehelosigkeit weiblicher Lehrkräfte. Dennoch wurde der "Lehrerinnenzölibat" vor 100 Jahren, am 11. August 1919, durch die Weimarer Verfassung abgeschafft. Es dauerte allerdings über 30 Jahre, bis Frauen tatsächlich entscheiden konnten, ob sie bei Heirat den Schuldienst quittieren oder nicht.
1880 wurde im Kaiserreich per Gesetz eingeführt, dass Beamtinnen bei Heirat den Beruf aufgeben mussten. Dieser Umstand setzte sich schnell im Volksmund als "Beamtinnenzölibat" durch. Als größte Gruppe waren die Lehrerinnen besonders betroffen, so dass meist vom "Lehrerinnenzölibat" gesprochen wurde, erläutert die Historikerin Sabine Liebig. Weil Frauen sich entweder der Familie oder dem Beruf widmen konnten, wurden sie bei Heirat entlassen und erhielten auch in vielen Ländern des Kaiserreiches keine Pension, so die Professorin an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Das Gehalt der weiblichen Lehrkräfte war von vornherein geringer als das ihrer Kollegen. Das ungewöhnliche Gesetz entstand auch aus Sorge vor weiblicher Konkurrenz, meint Liebig.
"Als im Kaiserreich die Frauen mehr und mehr in Bildung und Beruf strebten, fühlten sich die Männer zunehmend bedroht", so die Historikerin. Hinzu kam das herrschende Rollenbild: Eine verheiratete Frau galt als versorgt durch den Ehemann. "Und: Beamte mussten sich komplett dem Beruf hingeben, Ehefrauen komplett Familie und Haushalt." Bei einem Mann war es umgekehrt: "Bei Heirat hatte er ja eine Frau zu Hause, die ihm den Rücken freihielt." Auch mit diesem Argument seien Lehrerinnen schlechter bezahlt worden, da sie ja den Haushalt selbst machen konnten, so Liebig.
Gegen den Zwangszölibat regte sich bald Widerstand; ab 1880 prozessierten einige wenige Lehrerinnen, da in ihren Anstellungsurkunden der Passus fehlte, dass sie bei Heirat entlassen würden. Einge Gerichte verurteilten Städte zu Nachzahlungen an die Klägerinnen. Den Frauenrechtlerinnen ging es vor allem um die Wahlfreiheit der Betroffenen.
Dagegen hatte der Verein katholischer deutscher Lehrerinnen (VkdL) den Zölibat verteidigt: Die Ehelosigkeit sei "auch eine Befreiung von der Bestimmung durch den Mann" gewesen, erklärt die heutige VkdL-Bundesvorsitzende Roswitha Fischer: "Als unverheiratete Lehrerin war die Frau erstmals unabhängig von einem Mann und konnte selbstständig ein kirchlich und gesellschaftlich akzeptiertes Leben führen." Auch befürwortete man ihre Entscheidung für nur eine Aufgabe: entweder volle Erfüllung in Familie und Kindererziehung oder volle Hingabe an die Erziehung der in der Schule anvertrauten Kinder und Jugendlichen, so Fischer. "Eine Aufteilung der zeitlichen und geistigen Kräfte wurde als nicht förderlich für alle Beteiligten gesehen."
Gleichberechtigung hat gesiegt
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, zeigt sich dagegen erstaunt, dass es nicht schon früher stärkeren Widerstand gegen den Lehrerinnenzölibat gab. "Schließlich hat das Gesetz dazu geführt, dass viele Frauen nach ein paar Jahren ihren Beruf aufgeben mussten und die Ausbildung ganz umsonst war", so der Gymnasiallehrer. Auch könne eine einseitige Fixierung auf den Beruf durchaus negativ sein. "Zur Schule gehören Lebenserfahrung, soziale Kontakte und ein geweiteter Blick, auch durch Ehe und Familie", sagt Meidinger und verweist auf "komische Typen" am Lehrerpult. "Aber dann hat ja die Gleichberechtigung gesiegt."
Denn mit Paragraf 128 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 schien die Diskriminierung von Lehrerinnen ein Ende zu haben: "Alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitigt", hieß es darin. Tatsächlich wurden die Frauen von untergeordneten Behörden bei Heirat weiterhin entlassen, berichtet Historikerin Liebig. "Die Gesetze mussten ja an die Verfassung angepasst werden. Die Behörden haben erstmal nicht reagiert."
Hinzu kam, dass die Frauen zum Beispiel im Krieg zur "Verfügungsmasse" zählten und etwa verstärkt als Lehrerinnen eingesetzt wurden – allerdings nur, bis die Männer heimgekehrt waren. Erst 1951, in Baden-Württemberg sogar 1956, fand der Lehrerinnenzölibat in Deutschland sein Ende.
Und heute? Experte Meidinger verweist auf eine "Feminisierung" des Pädagogenberufs, in den Grundschulen zu bis zu 95 Prozent – mit Folgen für die Erziehung. "Können sich Jungen nicht richtig entwickeln, weil ihnen die männlichen Identifikationsfiguren fehlen?", fragt Meidinger. Laut Studien zeigen Kinder, die mit unterschiedlichen Geschlechtern als Lehrkräfte zu tun haben, eine stärkere psychische Stabilität. Anstrengungen, mehr Männer für den Primarbereich zu begeistern, seien bisher ohne nennenswerten Erfolg.
Kein Wunder, meint Sabine Liebig: "Es kann nicht sein, dass ein Gymnasiallehrer mehr verdient als eine Grundschullehrerin." Schließlich seien die Zeiten des erzwungenen "Fräulein Lehrerin" Vergangenheit.