Australischer Erzbischof: Lieber Gefängnis als Beichtgeheimnis brechen
Der Melbourner Erzbischof Peter Comensoli würde lieber ins Gefängnis gehen als das Beichtgeheimnis zu brechen. Er ziehe die möglichen drei Jahre Haft vor, sagte er dem Sender ABC Radio Melbourne am Mittwoch. Ab heute gilt im australischen Bundesstaat Victoria ein neues Gesetz, das Priester zur Meldung bei den Behörden verpflichtet, wenn sie bei der Beichte von Missbrauchsfällen erfahren.
Wenn er von Missbrauchstaten erfahre, so Comensoli weiter, würde er die betreffende Person bitten, ihm diese Information nach der Beichte noch einmal zu geben. Dann könne er sich an die Behörden wenden. Bekomme er auf diese Frage ein „Nein“, würde er sich allerdings für das Beichtgeheimnis entscheiden. Er schätze sowohl die Berichterstattungspflicht als auch das Beichtgeheimnis. "Ich finde nicht, dass sich beide Prinzipien gegenseitig ausschließen."
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die katholische Kirche gegen Pläne zur Berichterstattungspflicht von Priestern gestellt und eine Änderung ihrer Geheimhaltungsregeln abgelehnt. "Das wäre gegen unseren Glauben und stände gegen die Religionsfreiheit", so die australische Bischofskonferenz in einer Stellungnahme 2018. Eine ähnliche Regelung wie in Victoria gibt es schon im Hauptstadtbezirk Canberra.
Das Beichtgeheimnis genießt im Kirchenrecht einen hohen Stellenwert. Wenn ein Priester es bricht, droht ihm dafür die Exkommunikation. In Deutschland wie in vielen anderen Ländern wird das Beichtgeheimnis auch vom staatlichen Recht geachtet. (cph)