Die katholische Kirche legt ihre Finanzen vollständig offen
Die deutschen Bischöfe haben sich erstmals umfassend zu verbindlichen und vergleichbaren Standards in ihrer Finanz- und Vermögensverwaltung verpflichtet. Nach den neuen gemeinsamen Richtlinien müssen alle Jahresabschlüsse der Bistümer, Bischöflichen Stühle, Domkapitel und anderer bedeutenderer Rechts- und Vermögensträger veröffentlicht werden, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch in Bonn mitteilte. Dabei werden künftig die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) angewendet. Vereinbart sei auch die Prüfung der Jahresabschlüsse durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Für die Bistümer Rottenburg-Stuttgart und Münster gelten gesonderte, weitgehend vergleichbare Bestimmungen.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, sprach von einem "wichtigen Schritt, um eine neue Glaubwürdigkeit innerhalb und außerhalb der Kirche zu erreichen". Die Verwendung der Bistumsmittel werde "transparent und nachvollziehbar" nachgewiesen. Der Kardinal räumte ein, dass nicht alle Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für die Arbeit in den Diözesen "passgenau sind". Dennoch werde die Kirche mit diesen Standards ihrer Verantwortung für die ihr anvertrauten Finanzmittel gerecht.
Für das Bistum Münster sagte Sprecher Stephan Kronenburg der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die Diözese habe sich für das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) entschieden, das noch über die Bestimmungen des HGB hinausgehe. Die Bilanz sei mit denen der anderen Diözesen vergleichbar. Allerdings sehe das NKF keine externe Prüfung vor, sondern eine Innenrevision, für die sich das Bistum personell entsprechend aufgestellt habe.
Das Bistum Rottenburg-Stuttgart erklärte am Mittwoch, sein sogenanntes "Rottenburger Modell" sei bei den Beratungen im Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) vorgestellt, diskutiert und anerkannt worden. Bei der Bilanzierung für die Diözese würden "in Teilen und wo zweckmäßig" Elemente des HGB wie etwa die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung angewandt. Statt einer externen Stelle werde eine (weisungs-)unabhängige Stabsstelle Revision mit der Prüfung beauftragt, hieß es weiter. Man sehe unter anderem darin den Vorteil, dass so laufend Strukturen und Prozesse überprüft würden.
"Beträchtliche zusätzliche Arbeit" für viele Diözesen
Die Jahresabschlüsse der Bistümer sollen nach den Angaben mindestens die Bilanz und die Ergebnisrechnung umfassen. Ebenso sollen der Anhang und ein Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers veröffentlicht werden. Die HGB-Regeln fänden "in dessen jeweiligen Größenbestimmungen" Anwendung. Kleinere Bistümer dürfen demnach weniger aufwendig bilanzieren als die großen, finanzstarken Diözesen.
Basierend auf den Richtlinien können die jeweiligen Bistümer laut Marx nun ihr Controlling, das Risikomanagement und den zielgenauen Einsatz der Finanzmittel weiterentwickeln. Für viele Diözesen bedeute dies beträchtliche zusätzliche Arbeit.
Bereits in den Jahren 2013/2014 waren die (Erz-)Diözesen in der Offensive "Transparenz in finanziellen Angelegenheiten" erste Schritte gegangen. Das Thema wurde in den Folgejahren immer wieder aufgegriffen. Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2018 in Ingolstadt erörterte aktuelle Fragestellungen zur finanziellen Transparenz und kündigte auch weitere, konkretisierende Festlegungen zur Schaffung von Transparenz in finanziellen Angelegenheiten der Kirche an. Sie wurden mit den nun gefassten Beschlüssen zu einem Abschluss gebracht. (tmg/KNA)
28.8., 16:57 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme des Bistums Rottenburg-Stuttgart.