Kölner Weihbischof: "Synodaler Weg" müsste Partikularkonzil heißen
Der Kölner Weihbischof Ansgar Puff hat sich dafür ausgesprochen, den "synodalen Weg" als Partikularkonzil zu bezeichnen. Nach Ansicht des Geistlichen handelt es sich bei dem Reformprozess um eine solche regional abgehaltene Versammlung, "auch wenn Bischöfe beschlossen haben, wir nennen das jetzt einfach mal 'synodaler Weg'", sagte Puff am Montag im Kölner Domradio. "Eine Kuh bleibt schließlich eine Kuh, auch wenn einige Menschen beschließen, wir nennen dieses Tier jetzt einfach mal Pferd", sagte er weiter.
Der Vorteil eines Konzils sei, dass die dort getroffenen Entscheidungen verbindlich seien, so Puff weiter. "Eventuelle Beschlüsse, die beim 'synodalen Weg' gefasst werden, binden niemanden – auch keinen Bischof." Er habe sich bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) im März selbst dafür ausgesprochen, ein Partikularkonzil abzuhalten. Puff konnte sich mit seinem Vorschlag jedoch nicht durchsetzen, denn die Bischöfe entschieden sich für den "synodalen Weg".
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Der Kölner Weihbischof griff auch die in der vergangenen Woche geäußerte Kritik aus dem Vatikan am deutschen Reformprozess auf. Der "synodale Weg" müsse "effektiv und im Einklang mit der Weltkirche beschritten werden", hatte Kardinal Marc Ouellet, Präfekt der vatikanischen Bischofskongregation, in einem Brief an den DBK-Vorsitzenden Kardinal Reinhard Marx geschrieben.
Ein beiliegendes kirchenrechtliches Gutachten von Erzbischof Filippo Iannone, Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, hatte kritisch angemerkt, dass die deutschen Bischöfe unter dem Begriff des "synodalen Wegs" in Wahrheit ein Partikularkonzil planten. Dies könnten sie ohne Zustimmung aus Rom jedoch nicht abhalten. Puff verstand den Brief aus dem Vatikan daher als Mahnung: "Was ihr in Deutschland auf den Weg bringt, ist gut. Aber es ist ein Partikularkonzil. Haltet euch an die Regeln."
Als Partikularkonzilien werden im Kirchenrecht Versammlungen einer Teilkirche bezeichnet, bei denen Bischöfe eines bestimmten Landes (Plenarkonzil) oder einer Kirchenprovinz (Provinzialkonzil) anwesend sind. Die regionale Bedeutung steht im Unterschied zu den Ökumenischen Konzilien, bei denen Bischöfe aus aller Welt zugegen sind. Ordentliche Mitglieder eines Partikularkonzils sind höhere Geistliche, wie etwa die Bischöfe und Generalvikare. In gleichem Umfang können auch Laien zu den Versammlungen hinzugezogen werden, jedoch lediglich mit beratendem Stimmrecht. Die Entscheidungen werden ausschließlich von den Bischöfen getroffen und müssen dem Vatikan vor Inkrafttreten vorgelegt werden. Die regional geltenden Beschlüsse müssen sich am übergeordneten Kirchenrecht ausrichten. So dürfte etwa ein deutsches Partikularkonzil keine Entscheidungen über die Themen Pflichtzölibat oder Priestertum der Frau treffen. (rom)