Geistliche Gemeinschaft zählt heute 140.000 Mitglieder

Seligsprechung von Fokolar-Gründerin Lubich schreitet voran

Veröffentlicht am 17.10.2019 um 12:00 Uhr – Lesedauer: 
Die Italienerin Chiara Lubich gründete Anfang der 1940er Jahre die Fokolar-Bewegung.
Bild: © KNA

Rom ‐ Die von ihr gegründete Geistliche Gemeinschaft der Fokolare zählt heute weltweit rund 140.000 Mitglieder – und die können sich nun freuen: Chiara Lubich ist auf dem besten Weg, zur Ehre der Altäre erhoben zu werden.

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Der erste Teil des Seligsprechungsprozesses für die Gründerin der Fokolarbewegung, Chiara Lubich (1920-2008), steht vor dem Abschluss. Das gab die Gemeinschaft Lubichs im italienischen Rocca di Papa am Mittwoch bekannt. Demnach findet am 10. November im Dom von Frascati bei Rom unter Leitung von Ortsbischof Raffaello Martinelli die letzte Sitzung des Untersuchungsverfahrens auf Bistumsebene statt. Danach gehen die Akten zur Heiligsprechungskongregation im Vatikan über, wo sie erneut geprüft werden. Das Verfahren war im Januar 2015 eröffnet worden.

Lubich hatte die Fokolarbewegung 1943 in Trient gegründet. Die Geistliche Gemeinschaft zählt nach eigenen Angaben heute weltweit rund 140.000 Mitglieder. Der Bewegung, deren Mitglieder sich auch politisch, sozial und wirtschaftlich engagieren, gehören neben Katholiken auch Christen anderer Konfessionen sowie Angehörige anderer Religionen an.

Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass ein gestorbener Mensch vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Der Seligsprechung kann aber eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung der betreffenden Person folgen. Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu muss das jeweilige Heimatbistum Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den "Ruf der Heiligkeit" nachweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet. Sie prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder auf Vermittlung des Kandidaten ein. Am Ende entscheidet der Papst. (tmg/KNA)