Bisheriger Amtsinhaber Metzl wechselt nach Altötting

Bistum Passau bekommt einen neuen Generalvikar

Veröffentlicht am 13.11.2019 um 16:15 Uhr – Lesedauer: 

Passau ‐ Der Passauer Bischof Stefan Oster bekommt ein neues "alter ego": Während der bisherige Generalvikar Klaus Metzl im kommenden Jahr in den Wallfahrtsort Altötting wechselt, wurde jetzt dessen Nachfolger präsentiert.

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Die Diözese Passau erhält im Juni 2020 einen neuen Generalvikar. Domkapitular Josef Ederer (50, Foto links), bisher Personalreferent des Bistums, übernimmt die Aufgabe von Klaus Metzl (54, Foto rechts). Das teilte die Bischöfliche Pressestelle am Mittwoch in Passau mit. Metzl, der seit rund 15 Jahren das Amt innehatte, wechselt auf eigenen Wunsch zum September nächsten Jahres als Stadtpfarrer und Administrator in den Wallfahrtsort Altötting. Es sei dessen Herzenswunsch gewesen, dort "bei der Muttergottes wieder pastoral wirken zu können", so Bischof Stefan Oster. Die Stelle sei frei geworden, weil Stadtpfarrer Günther Mandl altersbedingt um seinen Rücktritt gebeten habe.

Oster dankte Metzl für seinen Dienst in den vergangenen fünf Jahren. "Er war einer der wichtigsten Menschen, die mir geholfen haben hier im Bistum anzukommen, und der mir auch gezeigt hat, wie Bischof sein geht", so der Oberhirte. Metzl betonte: "Ich durfte sehr vieles lernen in dieser Zeit und bin dankbar um das vertrauensvolle, gemeinsame Ringen für den Glauben und die Kirche von Passau." Zu seinen persönlich schönsten Erlebnissen als Generalvikar hätten der Besuch von Papst Benedikt XVI. in Altötting im Jahr 2006 und die Weihe von Oster im Mai 2014 gezählt.

Der Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben und handelt in dessen Auftrag und mit gleicher Vollmacht. Deshalb wird er auch als das "alter ego" des Diözesanbischofs bezeichnet. Der Generalvikar wird gemäß Codex Iuris Canonici vom Bischof "frei ernannt" und kann von ihm auch "frei abberufen" werden. Mit dem Ende der Amtszeit oder dem Tod des Bischofs enden automatisch auch seine Befugnisse. Dem Generalvikar kommt, von einigen Ausnahmen abgesehen, kraft Amtes in der ganzen Diözese die ausführende Gewalt zu, die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat. (tmg/KNA)