Papst Franziskus erkennt heroischen Tugendgrad an

Regensburger Bischof auf dem Weg zur Seligsprechung

Veröffentlicht am 29.11.2019 um 12:00 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ In insgesamt 22 Fällen hat Papst Franziskus die Seligsprechungsverfahren vorangetrieben. Diesmal ist auch ein deutscher Bischof aus dem Bistum Regensburg dabei. Ihm wird der "heroische Tugendgrad" zuerkannt.

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Papst Franziskus hat mehrere Seligsprechungsverfahren weiter vorangebracht. Das Kirchenoberhaupt erkannte den Märtyrertod von 16 Spaniern sowie eines Polen an. Außerdem sprach er sechs Glaubenszeugen, darunter dem früheren Regensburger Weihbischof Georg Michael Wittmann (1760-1833), den sogenannten heroischen Tugendgrad zu.

Das Seligsprechungsverfahren für Wittmann war bereits 1956 eingeleitet worden. Wittmann war an der Übersetzung und Herausgabe einer Volksbibel maßgeblich beteiligt. Zudem veröffentlichte er etliche geistliche und pädagogische Werke. Auch unterstützte er seine Schülerin Maria Theresia von Jesus Gerhardinger, die sich um eine bessere schulische Ausbildung von Mädchen kümmerte und später die Gemeinschaft "Arme Schulschwestern von Unserer Lieben Frau" gründete.

"Aus Hass gegen den Glauben" umgebracht

Die 16 spanischen Katholiken wurden während des Bürgerkriegs "aus Hass gegen den Glauben" umgebracht, wie es in dem entsprechenden Dekret der Heiligsprechungskongregation heißt. Der Pole Jan Franciszek Macha war 1942 in Kattowitz von den deutschen Besatzern hingerichtet worden. Außerdem erkannte der Papst drei Wunder an, die auf Fürsprache von drei italienischen Priestern erfolgt sein sollen.

Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass ein gestorbener Mensch vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Der Seligsprechung kann aber eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung der betreffenden Person folgen.

Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu muss das jeweilige Heimatbistum Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den "Ruf der Heiligkeit" nachweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet. Sie prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein. (tmg/KNA)