Kirchenrechtler: Fall Bündgens könnte Machtdebatte beschleunigen
Der Fall des Aachener Weihbischofs Johannes Bündgens könnte nach Einschätzung des Kirchenrechtlers Thomas Schüller die Debatte um klerikale Macht beschleunigen. Gläubige müssten vor Straftaten geschützt werden, sagte Schüller am Wochenende in einem Interview bei WDR 5. Wie Kirchenvertreter mit Macht umgehen, ist eines der Themen des "synodalen Wegs" der katholischen Kirche.
Bündgens ist wegen des Vorwurfs der Untreue vor dem Amtsgericht Kerpen angeklagt. Ihm wird laut einem Gerichtssprecher vorgeworfen, 127.000 Euro von einer älteren Frau angenommen zu haben, die möglicherweise zu dem Zeitpunkt bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei. Das Bistum Aachen hatte am Donnerstag bekanntgegeben, dass der 63-Jährige wegen Ermittlungen gegen seine Person alle Ämter ruhen lässt.
Der Fall bestätige "den Generalverdacht, dass Kleriker oft ihre Macht zum eigenen Vorteil ausnutzen", beklagte Schüller. Offenbar habe Bündgens gegen das Kirchenrecht verstoßen: Kanon 285 besage, dass ein Kleriker, der das Vermögen Dritter bewirtschaften möchte, dazu eine Genehmigung seines Bischofs brauche. Den bisherigen Stellungnahmen des Bistums sei nicht zu entnehmen, dass eine solche Erlaubnis beim amtierenden Bischof Helmut Dieser oder dessen Vorgänger Heinrich Mussinghoff eingeholt worden sei, so der Kirchenrechtler. Generell hätten sich Geistliche "tunlichst zurückzuhalten", aus der Seelsorge heraus wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, indem sie das Vermögen Dritter für eigene Zwecke nutzten. (KNA)