Es wird teuer: Künftig Mehrwertsteuerpflicht auf Wurst beim Pfarrfest
Mit Mehrausgaben in sechsstelliger Höhe rechnet das Bistum Essen aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2021. Danach müssen kirchliche Einrichtungen auf alle Verkäufe künftig den Mehrwertsteuersatz von 19 beziehungsweise im ermäßigten Fall von 7 Prozent erheben und dann ans Finanzamt weiterreichen. Das betreffe auch den Tannenbaumverkauf von Messdienern, den Kaffee beim Seniorentreff oder die Gewerbeanzeige im Pfarreimagazin, teilte die Diözese am Dienstag mit. Um künftig noch dieselben Erträge aus solchen Verkäufen zu erzielen, müssten die Pfarreien die Preise erhöhen.
Ausnahmeregelungen fallen weg
Grund sei das ab 1. Januar 2021 auch in Deutschland geltende EU-Recht, so der Steuerreferent des Bistums, Björn Philipps. Nach dem juristischen Gleichheitssatz fordere die Europäische Union, "gleiches Tun gleich zu behandeln". Damit sei die Besteuerung einer Bratwurst nicht davon abhängig, ob diese in einem Imbiss oder auf einem Pfarrfest verkauft werde. Bisher gewährte Ausnahmeregelungen für Körperschaften des öffentlichen Rechts, zu denen neben Städten, Ländern und Universitäten auch die Kirchen gehörten, fielen dann weg.
Bei der Umsetzung der Änderungen sieht sich die katholische Kirche allerdings schon deutlich weiter als andere öffentliche Körperschaften, wie Philipps betonte. So habe das Bistum 300.000 Euro für eine Wirtschaftsprüfung bereitgestellt, die eine Steueranalyse für alle 42 Pfarreien der Diözese erstelle. Mit weiteren 100.000 Euro würden Steuerberater für die Pfarreien finanziert.
Auch liefen derzeit Prüfungen in den Pfarreien, um alle Einnahmen zu erfassen. Das sei komplexer als man vermuten könnte, sagte Philipps. So gebe es Pfarreien mit mehr als 100 Bankkonten und weiteren Kassen mit Bargeldbeständen. Bestandsveränderungen dort müssten nach künftigem Recht monatlich und nicht mehr wie bisher einmal im Jahr ans Finanzamt gemeldet und dann die fällige Umsatzsteuer entrichtet werden. Ein Prozedere für die ehrenamtlichen Kirchenvorstände, die im Zweifelsfall auch haftbar gemacht werden könnten, werde derzeit entwickelt. (KNA)