Priester mache sich eines "öffentlichen Skandals" schuldig

Kardinal: Keine Sakramente bei assistiertem Suizid

Veröffentlicht am 18.12.2019 um 13:00 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Wie sollen Priester mit Menschen umgehen, die sich für einen assistierten Suizid entscheiden? Für den Utrechter Kardinal Willem Eijk steht fest: Eine Sakramentenspendung ist ausgeschlossen. Bis zu einem gewissen Punkt sei eine Begleitung aber möglich.

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Laut dem niederländischen Kardinal Willem Eijk darf ein katholischer Priester einem Menschen, der durch aktive Sterbehilfe oder einen assistierten Suizid sein Leben beenden will, keine Sakramente wie die Kommunion oder die Krankensalbung spenden. Ein Mensch könne die Sakramente nur empfangen, "wenn er in rechter Verfassung ist, und das ist nicht der Fall, wenn er sich der Ordnung der Schöpfung widersetzen will, indem er den inneren Wert seines Lebens verletzt", sagte der Erzbischof von Utrecht Anfang der Woche dem katholischen Mediennetzwerk CNA. Ein Priester, der einer sterbewilligen Person die Sakramente spende, mache sich eines "öffentlichen Skandals" schuldig, "da seine Handlungen darauf hindeuten könnten, dass unter bestimmten Umständen Selbstmord oder Sterbehilfe erlaubt sind".

Eine geistliche Begleitung sei zwar möglich, dennoch dürfe ein Priester beim Vollzug von aktiver Sterbehilfe oder bei einem assistierten Suizid nicht anwesend sein, betonte Eijk. Dadurch könne der Eindruck entstehen, dass diese "moralisch illegitimen Handlungen unter bestimmten Umständen mit der Lehre der Kirche vereinbar sind". Stattdessen müsse ein Priester eine sterbewillige Person darauf hinweisen, dass "beide Handlungen den inneren Wert des menschlichen Lebens verletzen, was eine schwere Sünde ist". Gleichzeitig dürfe ein Priester nur unter bestimmten Umständen ein kirchliches Begräbnis für eine betroffene Person feiern. Es sei davon abhängig, ob deren Entscheidungsfreiheit durch Depressionen oder andere psychische Erkrankungen eingeschränkt gewesen sei. Ein Priester müsse "umsichtig" beurteilen, ob ein solcher Fall vorliege.

Kardinal Willem Jacobus Eijk, Erzbischof von Utrecht, am 20. März 2016 in Utrecht.
Bild: ©Franziska Broich/KNA

Kardinal Willem Jacobus Eijk ist Erzbischof von Utrecht.

Um Sterbehilfe zu vermeiden, müsse die Kirche "verkünden, dass Gott den Menschen nach seinem Ebenbild in seiner Gesamtheit, samt seiner Seele und seines Körpers, geschaffen hat", so der Erzbischof von Utrecht weiter. Das Zweite Vatikanische Konzil habe darauf hingewiesen, dass der Mensch "eine Einheit von Seele und Körper" sei. Das bedeute, dass der Körper eine wesentliche Dimension und Teil des "inneren Wertes" des Menschen sei. "Es ist also nicht erlaubt, Menschenleben zu opfern, um den Schmerz zu beenden." Aus katholischer Sicht sei die Palliativmedizin eine Antwort auf die Frage nach einem Sterben in Würde, bekräftigte der Kardinal.

Zuletzt hatte die Schweizer Bischofskonferenz eine Orientierungshilfe zur seelsorglichen Begleitung von Menschen, die assistierten Suizid in Betracht ziehen, veröffentlicht. Darin geht es auch um die Frage, ob und in welcher Form Sakramente wie Beichte, Krankensalbung oder Eucharistie gespendet werden können. Dass ein Mensch freiwillig den Tod suche, stehe im Widerspruch zu Gott und dem, was die Sakramente ausdrücken, heißt es in dem Schreiben. Nach dem Hinweis auf diesen Widerspruch könne der Priester "das Spenden der Sakramente aufschieben oder gar verweigern". Wenn der Todeswillige aber zur Einsicht gelange, dass er sich mit dieser Handlung von der Liebe Gottes entferne, könnten Sakramente diese Haltungsumkehr stärken. Unmittelbar vor dem Moment des Suizidaktes selbst müsse ein Seelsorger den Raum verlassen, ordneten die Bischöfe an.

"Es gibt Hoffnung, dass sie im letzten Moment darauf verzichten"

Charles Morerod, Bischof der Schweizer Diözese Lausanne, Genf und Freiburg, verteidigte diese Vorgabe. Man könne niemandem die Absolution geben, der absichtlich eine Sünde begehen wolle, sagte er in einem vom Portal kath.ch veröffentlichten Interview (Dienstag). Zudem dürfe die Kirche nicht den Eindruck erwecken, dass sie dem Suizid zustimme. Sie wolle aber auf Menschen zugehen, die sich zum Suizid entschlossen haben. "Denn es gibt Hoffnung, dass sie im letzten Moment darauf verzichten, es sich anders überlegen", so Morerod.

Vergangene Woche hatte Kurienerzbischof Vincenzo Paglia bekräftigt, er würde die Hand eines Menschen halten, der durch assistierten Suizid stirbt. "Jemanden zu begleiten, der im Sterben liegt, ihm die Hand zu halten, ist etwas, das jeder Gläubige unterstützen muss", sagte der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben. Obwohl die Kirche assistierten Suizid grundsätzlich ablehne, werde niemand von ihr im Stich gelassen, der sich dafür entscheide. Allerdings sei Selbstmord, egal in welcher Form, eine "Niederlage" für den Rest der Gesellschaft, betonte Paglia.

Bei einem assistierten Suizid nimmt der Sterbewillige selbstständig eine Substanz zur Selbsttötung ein, die ihm von einer anderen Person zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurde. In den Niederlanden und in der Schweiz ist dies bereits legal. In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich nicht strafbar, außer im Falle einer geschäftsmäßigen Förderung. Die katholische Kirche lehnt assistierten Suizid mit dem Verweis auf das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod ab. (mal)