Zum zehnten Jahrestag des kirchlichen Missbrauchsskandals

Bischöfe bitten bei Aufarbeitung von Missbrauch um Geduld

Veröffentlicht am 28.01.2020 um 10:41 Uhr – Lesedauer: 

Bonn/Würzburg ‐ Die deutschen Bischöfe haben eine konsequente Fortsetzung der Aufarbeitung des kirchlichen Missbrauchsskandals angekündigt. Zugleich baten sie um Geduld: Die "komplexen Themen" benötigten viel Zeit für ihre Bearbeitung.

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Zum zehnten Jahrestag der Aufdeckung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche hat die Deutsche Bischofskonferenz angekündigt, die Aufarbeitung des Skandals konsequent fortzusetzen. "Wir arbeiten weiter an der Bekämpfung dieses Verbrechens. Wir werden uns auch künftig zuallererst an der Perspektive und den Bedürfnissen Betroffener orientieren", heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung des Ständigen Rats der Bischöfe, der derzeit in Würzburg tagt. Man werde die Zusammenarbeit mit kirchlichen und zivilen Stellen kontinuierlich fortsetzen. Die Enthüllungen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche und Mitarbeiter der Kirche bezeichneten die Bischöfe als "tiefen Einschnitt, der uns beschämt und herausfordert".

In der Erklärung verwiesen die Oberhirten auf die bereits erfolgte Aufarbeitung der vergangenen Jahre: "Nach dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals haben wir uns dem Thema auf der Frühjahrs-Vollversammlung im Februar 2010 in Freiburg gestellt und tun dies intensiv bis heute." Seitdem verfolge man einen Prozess der Aufarbeitung, Intervention und Prävention. "Das ist kein leichter Weg, aber er führt, so hoffen wir, zum Ziel: zu Gerechtigkeit und Frieden für die Betroffenen, zu einer neuen Glaubwürdigkeit und zu neuem Vertrauen in die Kirche", so die Bischöfe.

"Es liegt noch viel vor uns"

"Viele Beobachter bescheinigten uns, dass wir diesbezüglich erheblich weitergekommen sind, wenn auch noch vieles vor uns liegt", hieß es weiter. So seien etwa die erlassenen Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen mittlerweile eine rechtlich bindende Ordnung für die gesamte Kirche in Deutschland. Zudem sei die Rahmenordnung zur Prävention gegen Missbrauch mehrfach überarbeitet worden und Grundlage für die diözesanen Anstrengungen. "Die konsequente Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung sind weitere Elemente der Arbeit in den vergangenen Jahren", so die Bischöfe. Dazu gehörten auch der intensive Austausch mit dem Vatikan, die Entwicklung von universitären Lehrangeboten in Rom und die gesellschaftliche Debatte über das Thema, an der sich die Kirche selbstverständlich beteilige.

Zugleich verwiesen die Bischöfe in ihrer Erklärung darauf, dass die Aufarbeitung nicht abgeschlossen sei, sondern kontinuierliche und volle Kraft erfordere. Dies habe auch die Veröffentlichung der MHG-Missbrauchsstudie im September 2018 gezeigt. "Die dort genannten Ergebnisse haben umfangreiche neue Arbeitsvorhaben nach sich gezogen, an denen wir uns messen lassen werden", betonten die Bischöfe. Die "komplexen Themen" benötigten jedoch viel Zeit für ihre Bearbeitung. "Diese Zeit brauchen wir und wir hoffen dafür auf Verständnis; aus der Verantwortung werden wir uns nicht nehmen", hieß es in der Erklärung.

Weiter Debatte um Entschädigungszahlungen an Opfer

Beispielhaft nannten die Bischöfe ein verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche der Aufarbeitung, Intervention und Prävention, eine unabhängige Aufarbeitung, bei der auch geklärt werde, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in der Kirche getragen habe und die Fortentwicklung des Verfahrens zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids. Außerdem kündigten sie eine Standardisierung in der Führung der Personalakten von Klerikern sowie die Schaffung kirchlicher Strafgerichte und einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit an. "Zu den Konsequenzen aus der MHG-Studie zählt außerdem der jetzt begonnene Synodale Weg der Kirche in Deutschland, mit dem wir auch eine Antwort geben wollen auf Hinweise der Studie zu systemischen Herausforderungen, die sich beim Thema Missbrauch ergeben", betonten die Bischöfe.

Insbesondere bei der Frage der Entschädigung von Missbrauchsopfern steht die Kirche aktuell unter Druck. Bei der Herbst-Vollversammlung im September vergangenen Jahres hatte eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Kirchenvertretern und Opfern zwei Modelle vorgeschlagen: eine Pauschale von 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden. Bislang haben die Bischöfe aber noch keine Entscheidung in dieser Frage getroffen. Auch aus der Erklärung des Ständigen Rats geht kein konkreter Zeitplan hervor. Umstritten ist zudem, ob mögliche Entschädigungen auch aus Kirchensteuermitteln bezahlt werden sollten. (stz)