Klar, dass Zahlungen aus Vermögen der Kirche kommen müssen

Bischof Ackermann: Bald Einigung über Entschädigung bei Missbrauch

Veröffentlicht am 03.02.2020 um 09:22 Uhr – Lesedauer: 

Mainz ‐ Nach Einschätzung des Trierer Bischofs Stephan Ackermann gibt es bald eine Einigung um die Entschädigungen bei Missbrauch. Nach wie vor stehen zwei Modelle im Raum. Der Oberhirte äußerte sich erneut zur Debatte um eine Verwendung von Kirchensteuern.

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Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, setzt auf eine schnelle Einigung der katholischen Bischöfe zur Entschädigung von Missbrauchsopfern. Er gehe davon aus, "dass wir in den nächsten Monaten Klarheit darüber bekommen", sagte der Trierer Oberhirte in der ZDF-Sendung "Berlin direkt" (Sonntag).

Derzeit diskutieren die Bischöfe über ein neues Verfahren für Entschädigungszahlungen. Eine Arbeitsgruppe schlug im September zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnte. Ackermann sagte, die Bischöfe müssten entscheiden, was realistisch sei und was in die gesamtgesellschaftliche Situation passe. Zudem sollten auch die Ordensgemeinschaften eingebunden werden. Damit wollten die Bischöfe auch dem Wunsch von Betroffenen entsprechen, eine bundesweit einheitliche und transparente Lösung vorzulegen.

Mit Blick auf die Debatte um eine Verwendung von Kirchensteuern sagte der Trierer Oberhirte, zunächst müssten die Täter einstehen. "Wo das nicht mehr möglich ist, da tritt die Kirche ein; dann muss man gucken, was die Quellen sind, aus denen sich die materielle Anerkennung speist." Im Herbst hatte der Bischof mit Äußerungen Proteste ausgelöst, zur Finanzierung könnten auch Kirchensteuermittel verwendet werden, und die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht.

Nicht weniger aufmerksam werden

Dazu sagte er jetzt, es sei klar, dass die Zahlungen aus dem Vermögen der Kirche genommen werden müssten. Alle Vermögensarten aber, egal ob Kirchensteuern, Vermögen oder Erträge aus anderen Quellen, seien letztlich Gelder der Kirchenmitglieder. Der Bischof warnte davor, beim Thema Missbrauch weniger aufmerksam zu sein. Nach zehn Jahren gebe es eine gewisse gesellschaftliche Tendenz zu nachlassender Achtsamkeit. Dem müsse man entgegentreten.

Zuvor hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Kirche wegen ihres Umgangs mit den Missbrauchsfällen kritisiert. Sie forderte die Bischöfe auf, den Staatsanwaltschaften Zugang zu allen Akten zu gewähren. "Unsere Strafprozessordnung kennt kein Geheimarchiv, wie von der Kirche oftmals benannt", betonte sie im ZDF. Das Kirchenrecht breche nicht die Strafprozessordnung. Weiter plädierte sie für eine schnelle Entschädigung der Missbrauchsopfer.

Am Freitag betonte Ackermann während der ersten Synodalversammlung, die Arbeit am Thema Missbrauch sei nicht abgeschlossen und dass er sich selbst in der Pflicht sehe, sich gegen den Missbrauch in der Kirche einzusetzen. Gleichzeitig setze sich die katholische Kirche immer besser und effizienter damit auseinander. (mpl/KNA)