Bistum Münster sagt öffentliche Gottesdienste bis zum 1. Mai ab
Das Bistum Münster hat wegen der Ausbreitung des Coronavirus alle öffentlichen Gottesdienste bis zum 1. Mai untersagt. Das berichtet die Bistumszeitung "Kirche und Leben" am Donnerstag unter Berufung auf ein Schreiben des Generalvikars Klaus Winterkamp an alle Mitarbeiter des Bistums.
Zwar dürften demnach Beerdigungen nach wie vor im engsten Familienkreis mit maximal 20 Personen stattfinden, solange sie draußen abgehalten werden. Taufen, Trauungen, Firmungen, Erstkommunionfeiern und andere Veranstaltungen seien hingegen zu unterlassen. Kirchen sollten für das persönliche Gebet weiterhin geöffnet bleiben.
Zudem solle die Seelsorge in erster Linie digital oder telefonisch stattfinden. Bei persönlichem Kontakt sollten insbesondere ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger darauf achten, sich selbst zu schützen. Sofern keine Corona-Infizierung vorliege, sei die Krankensalbung und -kommunion zu Hause unter Beachtung der Hygienevorschriften nach wie vor möglich.
Keine Einladung zu "Kommunionsspeisungen"
Gleichwohl warnte Winterkamp vor Einladungen zum Empfang der Oster- oder Krankenkommunion, da die meisten Empfänger zur Risikogruppe gehörten. Solche organisierten "Kommonionspeisungen" und Empfangszeiten der Eucharistie verstießen gegen das Versammlungsrecht und seien daher nicht gestattet. Auch wies der Generalvikar darauf hin, dass über den 1. Mai hinaus derzeit keine Aussagen getroffen werden können, etwa für im Sommer geplante Ferienmaßnahmen, wie die Diözese am Freitag mitteilte.
Das Bistum Münster geht in der Absage der öffentlichen Gottesdienste vorausschauend vor. So war die Diözese die erste, die Mitte März die Absage der öffentlichen Osterfeierlichkeiten in Erwägung zog. Mittlerweile sind bundesweit keine öffentlichen Ostergottesdienste vorgesehen: Die Erzdiözesen Berlin und Hamburg sowie die Diözesen Magdeburg und Trier sagten bis zum 30. April alle öffentlichen Gottesdienste ab, das Bistum Fulda bis zum 26. April. Die weiteren (Erz-)Bistümer regelten dies bis auf weiteres oder bis zum 19. April. (mpl)