KED-Bundesverband reagiert auf Forderung aus Bayern

Katholische Elternschaft streitet über Legalisierung von Homeschooling

Veröffentlicht am 07.04.2020 um 13:05 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Streit in der Katholischen Elternschaft Deutschlands: Nachdem der bayerische KED-Landesverband mit der Forderung nach einer Legalisierung von Homeschooling vorgeprescht war, hat der Bundesverband nun mit deutlichen Worten reagiert.

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Die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED) spricht sich trotz der derzeitigen Schulschließungen wegen der Corona-Pandemie gegen eine Aufweichung der geltenden Schulpflicht durch sogenanntes "Homeschooling" aus. Hausunterricht sei für Deutschland keine Option, weil eine solche Form des Lernens abseits der öffentlichen Schulen die gesellschaftliche Spaltung vorantreibe, sagte die KED-Bundesvorsitzende Marie-Theres Kastner am Dienstag auf Anfrage von katholisch.de. Homeschooling könnten sich nur Eltern mit viel Geld leisten. "Zum anderen öffnet diese Beschulung auch Tür und Tor für geistige Indoktrination. Nicht umsonst schwärmen zum Beispiel Reichsbürger für diese Art von Schule", betonte Kastner.

Die KED-Bundesvorsitzende bezeichnete die Einführung der allgemeinen Schulpflicht als eine der größten Errungenschaften der vergangenen 100 Jahre. "Jedes Kind hat dadurch einen Anspruch auf Bildung, egal aus welchem Elternhaus es kommt", so Kastner. Dies sei die Grundlage für ein selbstbestimmtes, selbstgestaltetes Leben. Sie verwies zudem darauf, dass in der derzeitigen Corona-Krise gar kein Homeschooling in Deutschland stattfinde. Vielmehr handle es sich um ein "Lernen daheim" unter der Regie von Lehrerinnen und Lehrern und nach den gesetzlichen Lehrplänen. Echtes Homeschooling sei dagegen das Lernen unter der Anleitung von Eltern oder durch von den Eltern eingestellte Lehrer.

Bayerischer Landesverband für Legalisierung von Homeschooling

Mit seiner Stellungnahme reagierte der KED-Bundesverband indirekt auf eine Forderung des bayerischen KED-Landesverbandes. Dieser hatte sich am Montag in einer Pressemitteilung angesichts der corona-bedingten Schulschließungen für eine Legalisierung von Homeschooling in Deutschland ausgesprochen. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Deutschland im Unterschied zu den meisten anderen demokratischen Ländern immer noch an einer exklusiven Schulpflicht festhalte, so der Landesverband. Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht stelle die Schulpflicht die einzige grundlegende Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte dar. Dafür gebe es keine ausreichende Begründung.

"Weil es um das Wohl der Kinder geht, muss der Staat sicherstellen, dass sie eine ihren Fähigkeiten gemäße Bildung erhalten. Es gibt keinen Grund, warum Kinder die Schulpflicht ausgerechnet mit Homeschooling nicht erfüllen können", sagte der KED-Landesvorsitzende Stephan Hager. Homeschooling müsse deshalb als integraler Bestandteil eines differenzierten Schulsystems etabliert und als zusätzlicher Bildungsweg legalisiert werden. Das Beharren auf der Schulpflicht bedeute im Ergebnis, dass Eltern Kindesverwahrlosung unterstellt werde, nur wenn sie in Wahrnehmung des vom Grundgesetz garantierten Elternrechts die Bildung ihrer Kinder selbst organisierten.

Lob für Schüler, Eltern und Lehrkräfte

Jenseits der internen Diskussion um die Legalisierung von Homeschooling lobte der KED-Bundesverband Schüler, Eltern und Lehrkräfte für ihr Verhalten während der Corona-Pandemie und den Umgang mit den bundesweiten Schulschließungen. Nach allen bisherigen Rückmeldungen hätten die Schülerinnen und Schüler die ihnen von den Schulen gestellten Aufgaben für das "Lernen daheim" sorgfältig erfüllt. Die Lehrerinnen und Lehrer wiederum hätten sich mit viel Engagement und auch außerhalb ihrer Dienstzeiten auf neue Unterrichtsformen eingelassen und damit die Grundlage dafür gelegt, dass das Schuljahr nicht verloren gehe. Darüber hinaus seien natürlich auch die Eltern zu loben. "Sie mussten auffangen, was an Unsicherheiten da war. Sie mussten Fragen beantworten und waren so unmittelbar in den Lernalltag der Kinder eingebunden", so der KED-Bundesverband. (stz)