Wie viel Glauben braucht es für eine kirchliche Trauung?
Ohne Glaube kein Sakrament – diese Formel gehört zu den Standards in der katholischen Sakramententheologie. Der Glaube ist die notwendige Bedingung dafür, dass ein Sakrament, wenn es korrekt gespendet wird, auch seine Heilswirkung entfalten kann. Wenn der Glaube fehlt, wird die sakramentale Handlung zum inhaltsleeren Ritus oder zu einem bloß äußerlichen Zeichen. Auch das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt diese Verknüpfung, betont allerdings auch die Wechselwirkung zwischen beiden: "Den Glauben setzen sie [die Sakramente; Anm. d. Red.] nicht nur voraus, sondern durch Wort und Ding nähren sie ihn auch, stärken ihn und zeigen ihn an", heißt es in der Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium.
Besonders spannend ist dieser theologisch geforderte Zusammenhang zwischen Glaube und Sakrament im Fall der Ehe: Welche Folgen hat es, wenn zwei "getaufte Ungläubige", also Katholiken, die weder Glaubenswissen noch -praxis vorweisen, kirchlich heiraten? Oder anders gefragt: Ist diese Ehe überhaupt gültig zustande gekommen oder nicht – und damit annullierbar? Das Problem einer "Ehe ohne Glauben" beschäftigt die Kirche bereits seit Jahrzehnten. Mehrere Bischofssynoden haben um eine Klärung dieser Frage gebeten. Papst Franziskus brachte wieder Bewegung in die Sache: In seinem 2015 veröffentlichten Motu proprio "Mitis Iudex Dominus Iesus", mit dem er eine Änderung der kirchlichen Eheprozessordnung erließ, deutete er an, dass mangelnder Glaube ein Indiz für die Ungültigkeit einer Ehe sein kann.
Die Notwendigkeit des Glaubens des Einzelnen beim Empfang der Sakramente ist auch das Thema einer kürzlich veröffentlichten Erklärung der Internationalen Theologenkommission, einem Beratungsorgan des Papstes. Ihr Titel lautet – aus dem spanischen Original übersetzt – "Das Verhältnis von Glaube und Sakramenten in der Ökonomie des Heils". Darin werden zwar auch Taufe, Firmung und Eucharistie behandelt – doch besonderes Augenmerk legt das Dokument auf die Ehe. Die Erklärung wolle keine Barrieren beim Sakramentenempfang errichten, sondern einen Beitrag zur "Überwindung des Bruchs zwischen Glauben und Sakramenten" leisten, heißt es im Text, und zwar in doppelter Hinsicht: "ob es sich um einen Glauben handelt, der sich seiner wesentlichen Sakramentalität nicht bewusst ist; oder ob es sich um eine sakramentale Praxis handelt, die ohne Glauben durchgeführt wird." In beiden Fällen erlitten die sakramentale Praxis und Logik "eine schwere und beunruhigende Verletzung".
Der spanische Jesuit und Theologe Gabino Ubarri, Mitglied in der Theologenkommission, hat kurz nach der Veröffentlichung die Essenz des Papiers im Hinblick auf die Ehe zusammengefasst: Angesichts der Tatsache, dass vielfach "nicht glaubende Getaufte" heiraten, müsse man davon ausgehen, dass in solchen Fällen keine sakramentale, unauflösliche Ehe zustande komme. Andererseits könne man von Brautleuten auch nicht verlangen, dass sie die katholische Lehre hundertprozentig kennen und teilen. Ubarri betont, dass das Papier der Theologenkommission keinem Automatismus das Wort rede: Einerseits sei nicht jede Ehe zwischen Getauften automatisch ein Sakrament, andererseits mache nicht jedes Schwächeln im Glauben eine kirchliche Ehe ungültig.
Rechtslage führt zu Automatismus
Doch es gibt ein entscheidendes Problem: Die aktuell gültige Rechtslage in Sachen katholischer Trauung führt genau zu jenem Automatismus, den das Papier der Theologenkommission eigentlich ablehnt. Das Kirchliche Gesetzbuch besagt, dass es unter Getauften keine gültige Ehe geben kann, die nicht zugleich Sakrament ist (vgl. c. 1055 § 2 CIC). In dieser Perspektive kommt der Glaube nicht vor. Rechtlich betrachtet ist er demnach keine Gültigkeitsvoraussetzung für eine Ehe. Vielmehr gilt: Wenn die Brautleute getauft sind und bei der Trauung alles "richtig" gemacht wird, schließen sie eine gültige Ehe, die gleichzeitig auch ein Sakrament und somit unauflöslich ist – unabhängig davon, was und wie sie im Einzelnen glauben, ob sie das Eheverständnis der katholischen Kirche in jedem Detail teilen oder ob sie als Getaufte katholisch sind oder einer nicht-katholischen Konfession angehören.
"Das Kirchenrecht klammert bei der Eheschließung die Frage nach dem Glauben völlig aus", sagt der Freiburger Kirchenrechtsprofessor Georg Bier. Es gebe auch keine Regelung, die besage, dass eine "Ehe ohne Glauben" ungültig sei. "Die Kirche sagt den Ehepartnern lediglich zu: Wenn ihr euch an die Regeln haltet, können wir gewährleisten, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit das Sakrament vorhanden ist und seine Heilswirkung entfalten kann." Den Glauben an das Sakrament nicht nur theologisch, sondern auch rechtlich einzufordern, sei allerdings schwer vorstellbar. "Glaube ist nicht gut justiziabel", betont Bier. Es bräuchte Kriterien, was genau geglaubt werden müsse oder welches Maß an Glaube notwendig sei. Doch das ließe sich kaum messen. Zu dieser Erkenntnis kommt auch das Papier der Theologenkommission.
Bis auf die Beichte, bei dem die "rechte Disposition" ein Gültigkeitskriterium ist, gilt kirchenrechtlich auch bei den anderen Sakramenten: Wenn es gültig gespendet ist, ist es gespendet. Bei den Initiationssakramenten wie Taufe, Erstkommunion oder Firmung setzt die Kirche darauf, dass sie den Glauben nähren und fördern – Stichwort Wechselwirkung. "Da ist ein Glaube im Vorfeld natürlich wünschenswert, aber nicht gültigkeitsrelevant", sagt Georg Bier. Der Unterschied zum Ehesakrament bestehe also nicht so sehr in der Sache, sondern in den Folgewirkungen: "Eine Ehe kann scheitern – und dann wird die Frage nach der Gültigkeit der Eheschließung für die Partner unter Umständen existenziell. Bei der Firmung beispielsweise tritt eine solche Situation nicht ein."
Bei der Firmung spricht die katholische Lehre, genau wie bei der Taufe und bei der Weihe, von einem "character indelebilis", also einem unauslöschlichen geistlichen Merkmal, das sie dem Empfänger dauerhaft, unumkehrbar und unwiderruflich einprägt. Wenn aber nun ein junger Christ nach der Firmung mit der Kirche bricht, heißt es lediglich, dass das Sakrament "unfruchtbar" geblieben sei. "Es entfaltet also nicht die Heilswirkung, die ihm objektiv innewohnt", erklärt Bier.
Komplizierte Denkfiguren
Eine kirchlich geschlossene Ehe gilt so lange als gültig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Wenn es zu einem Annullierungsverfahren kommt, ließe sich argumentieren: Der Partner habe bei der Hochzeit die Sakramentalität der eigenen Ehe ausgeschlossen, also sei die Ehe von Anfang an ungültig gewesen. Für Georg Bier stellt sich dabei die Frage, wie man das beweisen wolle. "Es ist etwas anderes, ob wir über Sakramentalität oder beispielsweise Unauflöslichkeit der Ehe reden." Bei Unauflöslichkeit habe jeder eine klare Vorstellung, was das bedeute. Das könne man bewusst ablehnen. "Aber die Ehe als Heilzeichen Gottes, als Zeichens seiner Zuwendung – will man das wirklich ablehnen? Man kann es höchstens nicht begreifen", so der Kirchenrechtler. Zu behaupten, das nicht gewollt zu haben, sei als Denkfigur kompliziert.
Das Papier der Theologenkommission deutet einen Mittelweg zwischen den zwei Extremen – Sakramentenautomatismus oder Ungültigkeit beim kleinsten Mangel im Glauben – an und sagt: In bestimmten Fällen ist es so, dass der Glaube der Partner für eine kirchliche Eheschließung nicht ausreicht. Es sei daher Aufgabe des jeweiligen Priesters, im individuellen Gespräch mit den Brautleuten die Situation und das Bewusstsein zu klären. Im Extremfall, wenn das Paar den kirchlichen Glauben ganz ablehnt, müsse man von einer katholischen Eheschließung abraten. Doch laut Georg Bier ist eine Abweisung in der Praxis kompliziert: Wenn ein Paar eine kirchliche Trauung wolle, werde es im Gespräch mit dem Pfarrer kaum den Glauben an das Ehesakrament zurückweisen.
In der Wissenschaft hat es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Vorschläge gegeben, wie man diesen kirchenrechtlichen Sakramentenautomatismus in Sachen Ehe aufgeben kann. Einer davon lautet, dass nicht jede Ehe unter Getauften sakramental ist, sondern nur diejenigen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Ein anderer besagt, dass es bei den Ehen von Getauften eine gestufte Sakramentalität geben sollte. "Dann gäbe es unter Katholiken aber qualitativ unterschiedliche Ehen: auflösbare und unauflösbare", gibt Georg Bier zu bedenken. In dieser Angelegenheit sei noch kein richtig überzeugendes Konzept gefunden.
"Eigentlich müsste man daran festhalten, zu sagen, dass kirchlich geschlossene Ehen gültig und auch sakramental sind – die Kirche aber gleichzeitig mit dem Scheitern von sakramentalen Ehen anders umgeht", resümiert der Kirchenrechtler. Das sei ohnehin das Problem, das bei dieser Debatte im Hintergrund mitschwinge. "Wenn eine kirchliche Wiederheirat nach Scheidung möglich wäre, würde dieses Thema vermutlich gar nicht mehr so brisant sein." Dann würde sich vermutlich auch die Frage nach der Sakramentalität einer Ehe nicht mehr beziehungsweise in anderer Weise stellen. Doch das sei ein eigenes Thema mit ganz viel theologischer Sprengkraft.