Lieblingsheilige Johannes Pauls II. in Generalkalender aufgenommen
Die polnische Heilige Schwester Faustina Kowalska hat künftig einen eigenen Gedenktag im römischen Generalkalender. Die Gottesdienstkongregation veröffentlichte am Montag ein Dekret, demzufolge künftig der 5. Oktober als nichtgebotener Gedenktag für die von Johannes Paul II. heiliggesprochene Mystikerin begangen wird.
Die 1905 geborene Kowalska, mit bürgerlichem Namen Helena, trat nach einer Vision der Kongregation der Schwestern der Muttergottes von der Barmherzigkeit in Warschau bei. Sie berichtete von wiederholten Erscheinungen von Jesus, Maria, Engeln und Heiligen. Auf Grundlage ihrer Visionen entstand die Darstellung des barmherzigen Jesus, von dessen Hand ein roter und ein weißer Strahl ausgehen. Mit diesem Gnadenbild sollte ausgedrückt werden, wie Gottes Barmherzigkeit alle Menschen erreicht. Nach ihrem frühen Tod 1938 wurde auf ihren Anstoß hin eine neue Kongregation der Schwestern vom Barmherzigen Jesus gegründet, die ihre Spiritualität fortführt.
Auf Kowalskas Visionen geht auch die Einführung eines Sonntags der göttlichen Barmherzigkeit durch Johannes Paul II. zurück. Der polnische Papst trug durch die Seligsprechung (1993) und Heiligsprechung (2000) der in Krakau an Tuberkulose gestorbenen Schwester zur Popularität des von ihr inspirierten Gnadenbildes und ihrer Frömmigkeit bei. Das Dekret der Glaubenskongregation wurde am 100. Geburtstag Papst Johannes Pauls II. veröffentlicht. Dessen Nachfolger, der heute emeritierte Papst Benedikt XVI., hatte in einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Brief die Bedeutung der göttlichen Barmherzigkeit und den hohen Rang der Heiligen Faustina für die Spiritualität seines Vorgängers herausgestellt.
Zwischen Franz und Bruno im Heiligenkalender
Mit der Aufnahme in den Generalkalender der Heiligen macht die Kirche die Bedeutung Kowalskas für die gesamte Kirche deutlich. Laut Dekret habe Papst Franziskus die Ergänzung des Kalenders auf Petitionen und Wünsche von Priestern, Ordensleuten und Gemeinschaften von Gläubigen hin und unter Berücksichtigung des weltweiten Einflusses der Spiritualität der heiligen Faustina verfügt. Mit dem in fünf Sprachen veröffentlichten Dekret wurden auch liturgische Texte für den neuen Gedenktag in lateinischer Sprache veröffentlicht, für deren Übersetzung die jeweiligen Bischofskonferenzen zuständig sind.
Die Begehung eines nichtgebotenen Gedenktags in der Liturgie obliegt dem freien Ermessen des Zelebranten, sofern kein höherrangiger Tag den Gedenktag verdrängt. Mit der Aufnahme Schwester Faustinas an ihrem bisherigen Gedenktag, der zugleich ihr Todestag ist, reiht sich ihr Gedenktag ein zwischen dem gebotenen Gedenktag Franz von Assisis (4. Oktober) sowie dem nichtgebotenen Gedenktag des Ordensgründers und Einsiedlers Bruno von Köln (6. Oktober). (fxn)