Schüller: Bischöfe sollten Erlaubnis für Laienpredigt beantragen
Der Münsteraner Theologe Thomas Schüller spricht sich für die Erlaubnis von Laienpredigten in katholischen Messfeiern im deutschsprachigen Raum aus. Er sei für eine theologisch gut begründete Legalisierung der ohnehin schon gegebenen Praxis, sagte der Kirchenrechtler am Mittwoch dem Online-Portal kirche-und-leben.de in Münster. Die deutschen Bischöfe sollten einen entsprechenden Antrag in Rom stellen.
Schüller nahm Stellung zu einem Vorstoß der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) im Bistum Münster. Sie hatte Bischof Felix Genn vor kurzem dazu aufgefordert, auch Frauen und Männer ohne Weihe zum Predigtdienst zuzulassen. "Wenn Menschen, Männer wie Frauen, mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen predigen, dann ist dies eine Bereicherung für unseren Glauben", schrieb die kfd in einem offenen Brief. Ohne die Laienpredigt werde die weibliche Perspektive demnach ausgeblendet.
Das bestehende Verbot sei nicht zwingend, erläuterte Schüller. "Darüber hinaus hat das Zweite Vatikanische Konzil sowohl in der Liturgie- als auch in der Kirchen-Konstitution deutlich betont, dass alle Getauften und Gefirmten ermächtigt sind, das Wort Gottes zu verkünden", so der Kirchenrechtler. Auch Papst Franziskus habe die Frauen als Verkünderinnen des Wortes Gottes gewürdigt.
Bundesweite Regelung statt Sonderwege einzelnder Bistümer
Statt für einen Sonderweg einer einzelnen Diözese plädierte Schüller für eine bundesweite Regelung. "Je mehr und einheitlicher eine Bischofskonferenz gut begründet so einen Antrag in Rom stellt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich damit wenigstens inhaltlich auseinandersetzen muss." Schüller verwies auch auf eine von Rom gestattete und bis 1988 in den deutschen Diözesen geltende Regelung, nach der die Laienpredigt dort zulässig war. Diese sei durch eine Entscheidung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte aufgehoben worden.
Das katholische Kirchenrecht sieht vor, dass in einer Messe nur Bischöfe, Priester und Diakone – also geweihte Männer – predigen dürfen. Bei anderen Gelegenheiten können auch Laien eine Predigt halten, "wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist". (mpl/KNA)