Entscheidung gegen Bundesgesetz zur Erschwerung von Schwangerschaftsabbrüchen

US-Bischöfe kritisieren Abtreibungs-Urteil des Obersten Gerichts

Veröffentlicht am 30.06.2020 um 10:38 Uhr – Lesedauer: 

Washington/Kansas City ‐ Der US-Supreme Court hat eine Regelung aus Louisiana für verfassungswidrig erklärt, die Abtreibungen erschweren sollte. Scharfe Kritik kommt nun von den katholischen Bischöfen. Eine weitere Entscheidung zum Thema Lebensschutz erwähnen sie aber nicht.

  • Teilen:

Die katholischen Bischöfe der USA kritisieren das Oberste Gericht des Landes für seine Entscheidung gegen ein Gesetz des Bundesstaates Louisiana, welches Abtreibungen erschweren sollte. Das Urteil sei ein "grausamer Präzedenzfall für die Priorisierung von Geschäftsinteressen bei Abtreibungen gegenüber der Gesundheit und Sicherheit von Frauen", erklärte der Vorsitzende der Lebensschutz-Kommission der US-Bischofskonferenz, Erzbischof Joseph F. Naumann aus Kansas City.

Der Supreme Court hatte am Montag eine Regelung aus Louisiana für verfassungswidrig erklärt, die Schwangerschaftsabbrüche erschweren sollte. Fünf der neun Richter stimmten gegen das Gesetz, das für Ärzte eine offizielle Zulassung in einem örtlichen Krankenhaus vorschreibt, bevor sie dort Schwangerschaftsabbrüche vornehmen dürfen. Kritiker sahen darin eine Schikane, weil es schwierig sei, das verlangte Zertifikat zu bekommen. Zwei der drei Abtreibungskliniken des Bundesstaates hätten geschlossen werden müssen, wenn das Gesetz vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden wäre.

In der Erklärung der Bischöfe heißt es weiter: "Abtreibung beendet gewaltsam das Leben eines Kindes und schadet Frauen oft schwer. Abtreibung wird noch zerstörerischer, wenn grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsstandards ignoriert werden und Gewinnspannen Vorrang vor dem Leben von Frauen haben." Außerdem kündigten sie an, sich weiter dafür einzusetzen, dass der Oberste Gerichtshof bisherige Urteile "korrigiert und das verfassungsmäßige Recht auf Leben für ungeborene Menschen anerkennt".

Bischöfe erwähnen Todesstrafe-Entscheidung des Supreme Courts nicht

Neben Louisiana haben mehrere US-Bundesstaaten in der jüngeren Vergangenheit Gesetze verabschiedet, die Abtreibungen einschränken. In Alabama sind Schwangerschaftsabbrüche inzwischen auch nach Vergewaltigungen verboten. Ziel der verschärften Anti-Abtreibungsgesetze in den republikanisch regierten Bundesstaaten ist es, den Supreme Court zu zwingen, sich erneut mit dem Grundsatzurteil "Roe vs. Wade" von 1973 zu befassen, das Abtreibungen grundsätzlich zur Privatsache erklärt und ermöglicht.

Nicht erwähnt in der Stellungnahme wird eine weitere Entscheidung des Supreme Courts vom Montag. Darin hatte das Oberste Gericht den Weg dafür geebnet, wieder Hinrichtungen auf Bundesebene zu erlauben, was seit 2003 nicht mehr passiert ist. Auf Ebene der Bundesstaaten wurden weiter Todesurteile vollstreckt, jedoch nicht in solchen Fällen, in denen Bundesgerichte Täter zum Tode verurteilt hatten. Die Richter lehnten es jetzt ab, eine Verhandlung zu eröffnen gegen die geplante Wiederaufnahme von Vollstreckungen nach Bundesrecht ab Juli.

Gegner der Todesstrafe in den USA - auch aus kirchlichen Kreisen - hatten diesen Plan der Regierung Trump scharf kritisiert. Es sei enttäuschend zu sehen, dass die US-Regierung große Anstrengungen unternehme, die Hinrichtungen inmitten einer Pandemie wieder in Gang zu bringen. Das Vorgehen verstoße "eindeutig gegen die katholische Lehre" und missachte "die heilige Würde des menschlichen Lebens", hatte etwa die Geschäftsführerin des "Catholic Mobilizing Network", Krisanne Vaillancourt, erklärt. Papst Franziskus hatte vor zwei Jahren durch eine Änderung im Katechismus der Katholischen Kirche die Todesstrafe kategorisch verdammt. Die Kirche lehrt nun "im Licht des Evangeliums", "dass 'die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt'". Außerdem setze die Kirche sich "mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein". Der Abschnitt über die Todesstrafe hatte in seiner ursprünglichen Fassung von 1993 die Todesstrafe nicht komplett ausgeschlossen. (tmg/KNA)