Deutliches Plus trotz Mitgliederrückgangs

Evangelische Kirche nimmt 2019 mehr Kirchensteuern ein

Veröffentlicht am 02.07.2020 um 12:35 Uhr – Lesedauer: 

Hannover ‐ Trotz der sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder: Das Gesamtaufkommen der Kirchensteuer im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland stieg in den vergangenen fünf Jahren an – so auch in 2019 wieder.

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Die evangelische Kirche hat im vergangenen Jahr erneut einen Anstieg bei den Kirchensteuereinnahmen verzeichnet. Laut der aktuellen Statistik betrug das Kirchensteueraufkommen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) 5,9 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von rund 2,7 Prozent im Vergleich zu 2018. Trotz der sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder stieg das Gesamtaufkommen der Kirchensteuer in den vergangenen fünf Jahren wegen der guten wirtschaftlichen Konjunktur.

In der vergangenen Woche hatte die EKD die Mitgliederstatistik für das Jahr 2019 veröffentlicht. Demnach sank die Zahl der Mitglieder im vergangenen Jahr auf 20,7 Millionen. Im Jahr 2018 waren es noch 21,1 Millionen Mitglieder gewesen. Zurückzuführen ist der Rückgang nicht zuletzt auf die hohe Zahl an Austritten. Sie lag 2019 nach ersten vorliegenden Zahlen mit etwa 270.000 Menschen rund 22 Prozent über der des Vorjahres und erreichte wieder den bisherigen Spitzenwert von 2014. Wegen des Mitgliederrückgangs kündigte die evangelische Kirche jüngst weitgehende Reformen an. Für das Jahr 2020 erwartet die EKD wegen der Corona-Krise einen Rückgang der Kirchensteuereinnahmen zwischen zehn und 25 Prozent. Eine Prognose von Freiburger Finanzwissenschaftlern aus dem vergangenen Jahr geht davon aus, dass sich die Zahl der Kirchenmitglieder und die Finanzkraft der Kirchensteuereinnahmen bis 2060 halbieren werden. Für die katholische Kirche liegen bislang keine Zahlen zu den Kirchensteuereinnahmen für 2019 vor.

Die Kirchensteuer ist an die Lohn- und Einkommensteuer gekoppelt. Sie beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer (in Bayern und Baden- Württemberg acht Prozent), wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens. (tmg/epd)