Keine Qualitätseinbußen durch neue Kriterien

Reform des Deutschen Weinrechts: Der Messwein ist sicher!

Veröffentlicht am 08.07.2020 um 10:55 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ "Qualitäts-" und "Prädikatswein" steht für guten deutschen Wein, der auch in der Messe verwendet werden darf. Doch die bekannten Bezeichnungen sollen wegfallen. Ist der "Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung" gut genug für die Eucharistie?

  • Teilen:

Die anstehende Reform des deutschen Weinrechts wird keine Auswirkungen auf die Qualität des Messweins haben. Wie der Deutsche Weinbauverband auf Anfrage von katholisch.de bestätigte, werde die anstehende Harmonisierung des deutschen Weinrechts mit der EU-Rahmengesetzgebung auch weiterhin keine Beimischung von Fremdstoffen erlauben. Die bisherige Kategorien "Qualitätswein" und "Prädikatswein", die nach Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz uneingeschränkt für die Verwendung als Messwein geeignet sind, sollen nach der Reform durch die Kategorie "Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung" abgelöst werden, für die die gleichen Qualitätsstandards gelten.

Eine Änderung der Norm zu Wein für religiöse Zwecke (§ 31 Weinverordnung) ist nicht geplant. Dort ist geregelt, dass die Bezeichnungen "Abendmahlswein", "Messwein", "Koscherer Wein" oder "Koscherer Passahwein" nur im "geschäftlichen Verkehr mit der jeweiligen Kirche oder Religionsgemeinschaft und nach deren besonderen Vorschriften gebraucht werden" dürfen. Kirchliche Stellen sind nach Auskunft des Deutschen Liturgischen Instituts derzeit nicht mit der Reform des Weinrechts befasst. Auch dem Weinbauverband sind seitens der Religionsgemeinschaften keine Anfragen dazu bekannt.

Seit 2014 müssen Bischöfe den Messwein nicht mehr approbieren

Das Kirchenrecht sieht für die in der Eucharistiefeier verwendeten Weine vor, dass sie "vom Gewächs des Weinstockes (vgl. Lk 22,18) stammen", sowie "naturrein und unvermischt" ohne Beifügung von Fremdstoffen sind (can. 924 § 3 CIC). Bis 2014 galt im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz die 1976 erlassene "Verordnung über den Gebrauch von Wein bei der Eucharistiefeier (Messwein)", da das deutsche Lebensmittelrecht teilweise die Herstellung von Weinen erlaubte, die den liturgischen Kriterien nicht entsprachen. Messwein musste eigens vom Ortsbischof approbiert werden.

Seit 2014 ist diese Messweinverordnung aufgehoben, da "inzwischen das weltliche Recht die Reinheit des Weines strikt normiert und die Beimischung von Fremdstoffen weitestgehend verbietet", so der Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom Juni 2014. Priester haben seither in Eigenverantwortung dafür Sorge zu tragen, dass der verwendete Wein mindestens den Anforderungen eines Qualitäts- oder Prädikatsweins genügt "und so der Würde des Sakraments entspricht". (fxn)