DBK veröffentlicht Vatikan-Schreiben zu Mahlgemeinschafts-Votum
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat das Schreiben der römischen Glaubenskongregation zum Dokument "Gemeinsam am Tisch des Herrn" nun doch veröffentlicht. Der Brief des Präfekten der Vatikanbehörde, Kardinal Luis Ladaria, an den DBK-Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing sei ab sofort auf ihrer Website abrufbar, teilte die Bischofskonferenz am Donnerstag auf Facebook mit. Das gelte auch für die lehrmäßigen Anmerkungen zum Dokument.
Die Glaubenskongregation hatte in dem Schreiben Einwände gegen das im vergangenen Jahr vorgelegte gemeinsame Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zur wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie geäußert und gegenseitigen Abendmahls-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine Absage erteilt. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien "noch so gewichtig", dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine "individuelle Gewissensentscheidung" gebe es keine Grundlage. Bätzing hatte zuvor angedeutet, dieses Modell könnte beim Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt im kommenden Jahr Anwendung finden.
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Ursprünglich hatte der DBK-Vorsitzende bei der Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe Ende September in Fulda auf Nachfrage von Journalisten mitgeteilt, dass sich der Brief an ihn und seine Amtsbrüder richte und somit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sei. Theologen, die dem ÖAK angehören, forderten hingegen Transparenz. "Die Wahrheitsfindung, der Gehalt des Evangeliums kann innerhalb der Kirche grundsätzlich nur auf dialogische Weise zum Tragen kommen, und Dialog heißt auch Transparenz", sagte etwa der Eichstätter Fundamentaltheologe Christoph Böttigheimer im katholisch.de-Interview.
Am Dienstag hatte die DBK gemeinsam mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine kritische Würdigung des Papiers "Gemeinsam am Tisch des Herrn" veröffentlicht. In dem bereits im Mai erstellten Text wird das ÖAK-Votum als "weiterführender Beitrag auf dem Weg zur Eucharistie- und Kirchengemeinschaft" bezeichnet. Zugleich benennen beide Seiten Fragen, die "noch geklärt werden müssen und sich in unterschiedlicher Weise an die katholische und die evangelische Seite richten". Sie beträfen "vor allem die Praxis, aber auch das Verständnis des Gefeierten". Dazu gehörten Verständigungen zum Opferbegriff, die Leitung und Gestaltung der Feier, der Umgang mit den "Elementen" und das "Zueinander von Taufe und Eucharistie sowie von Kirchen- und Eucharistiegemeinschaft". Die DBK hatte ursprünglich bei ihrer Herbstversammlung über die Würdigung abstimmen wollen, dies aber aus "Respekt" vor dem römischen Einspruch vertagt. (mal)