Bischöfe für bessere Integration von Unierten in katholischen Pfarreien
Die deutschen Bischöfe haben sich für eine bessere Integration von Gläubigen der katholischen Ostkirchen in römisch-katholischen Kirchengemeinden ausgesprochen. Migranten und Geflüchtete sollten sich "in unsere Gemeinschaft integrieren können, ohne ihre eigene Identität zu verlieren", schreiben Erzbischof Stefan Heße und Weihbischof Dominicus Meier OSB im Vorwort einer am Dienstag veröffentlichten Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zum seelsorglichen Umgang mit Angehörigen der katholischen Ostkirchen. Das Papier soll dabei helfen, "die Vielfalt der Traditionen der katholischen Kirche auch in Deutschland lebendig zu erhalten", so der Hamburger Oberhirte und der Paderborner Weihbischof, die in der DBK für die Themen Migration beziehungsweise den Kontakt zu Gläubigen der mit Rom unierten Ostkirchen zuständig sind.
Bei den katholischen Ostkirchen handelt es sich um 23 kleine, mit Rom verbundene Gemeinschaften, die sich zwar durch je eigene liturgische und rechtliche Traditionen auszeichnen, aber unter Leitung des Papstes Teil der einen katholischen Kirche sind. Die Belange der katholischen Unionskirchen werden auf weltkirchlicher Ebene durch die 1917 gegründete Ostkirchen-Kongregation und einen eigenen ostkirchlichen Recktskodex, den 1990 erlassenen CCEO, geregelt.
Konkrete Fragestellungen zu Sakramentenspendung
Die Zuwanderung von Geflüchteten und Migranten aus den bisher vorwiegend in Osteuropa sowie im Nahen und Mittleren Osten vertretenen katholischen Teilkirchen verändere auch die deutsche Kirche vor Ort, so Heße und Meier weiter. "Das Leben in unseren Kirchengemeinden ist vielfältiger geworden", erläutern die Bischöfe den Anlass der Publikation. Nachdem in den meisten deutschen Bistümern inzwischen Beauftragte für die Gläubigen der mit Rom verbundenen Ostkirchen ernannt wurden, wolle die neue Handreichung zur Klärung problematischer Situationen in der Seelsorge beitragen.
In der pastoralen Praxis würden sich immer wieder Fragen stellen, die vom Aufeinandertreffen des lateinischen Kirchenrechts mit den Eigentraditionen der katholischen Ostkirchen herrühren. So beschäftigt sich die knapp 30-seitige Handreichung neben den maßgeblichen kirchenrechtlichen Bestimmungen auch mit ganz konkreten Fragen hinsichtlich der Sakramentenspendung – etwa der Frage, wie die in den orientalischen Kirchen hervorgehobene Zusammengehörigkeit von Taufe, Firmung und Erstkommunion bei der Spendung durch einen "lateinisch" katholischen Geistlichen gewährleistet werden kann. (mfi)