EKD-Synode spricht über Finanzen, Abendmahl und Missbrauch
Mit Beschlüssen zur mittelfristigen Finanzplanung und zu einem Zwölf-Punkte-Papier zur Zukunft der Kirche ist am Montagabend die diesjährige Tagung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu Ende gegangen. Sie fand aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich im Internet statt. Themen waren außerdem unter anderem die Missbrauchsaufarbeitung in der evangelischen Kirche sowie die Absage der Vatikanischen Glaubenskongregation an eine ökumenische Abendmahlfeier.
In einer Vorlage zur mittelfristigen Finanzplanung definierte die Synode am Montagabend ein Sparziel von 17 Millionen Euro Haushaltsvolumen, die im Haushalt von 2030 erreicht sein müssten. Im Durchschnitt sollen alle Einrichtungen rund 30 Prozent ihrer jetzigen Zuwendungen einsparen.
Umgesetzt werden sollen die Einsparungen allerdings erst vom nächsten Kirchenparlament, das sich im Mai 2021 konstituieren soll. "Es geht darum, planerische Vorgaben festzuschreiben", sagte die scheidende Präses der Synode, Irmgard Schwaetzer. Die Umsetzung würde dann ab 2022 erfolgen. "Die Synode verabschiedet nichts, das in Stein gemeießelt ist", sagte Schwaetzer.
Betroffene kritisieren Aufarbeitung
Bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs sieht Schwaetzer dagegen noch viel Arbeit vor der Synode. "Aber ich glaube, dass in den zwei Jahren, die die Synode dieses Thema begleitet, sind erste richtig gute Schritte gemacht worden", fügte sie bei dem digitalen Treffen hinzu.
Im Bericht des Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt heißt es, es seien "grundlegende Strukturen und Instrumente" geschaffen worden. Betroffene kritisierten die bislang geleistete Aufarbeitung. Es sei kaum etwas geschehen und Betroffene seien bislang zu wenig einbezogen worden.
Der Beauftragtenrat erklärte, die auf drei Jahre angelegte Missbrauchsstudie sei nach Abschluss der Kooperationvereinbarung nun gestartet. Die Kosten dafür betrügen 3,6 Millionen Euro. Darüber hinaus sei ein Betroffenenbeirat berufen worden. Dieser solle künftig eigene Positionen und Vorschläge hinsichtlich geplanter Maßnahmen erarbeiten; er solle Impulsgeber sein und sich kritisch mit vorhandenen Strukturen auseinandersetzen. Zudem seien eine Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt der EKD sowie die zentrale Anlaufstelle "help" eingerichtet worden.
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Es gebe weiter Planungen für eine einheitliche Musterordnung zur Zahlung der Anerkennungsleistungen für Betroffene. Diese könne auf der Synode noch nicht verabschiedet werden, weil der Betroffenenbeirat erst im September konstituiert worden sei. Zudem gebe es Gespräche mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, um eine Vereinbarung zur strukturellen Aufarbeitung aufzusetzen. Insgesamt sei ein 11-Punkte Plan umgesetzt oder die Themen auf den Weg gebracht worden.
Betroffene widersprachen den Ausführungen. Es fehle weiterhin an "geeigneten, unabhängigen Strukturen", erklärten sie in einer gemeinsam veröffentlichten Presseerklärung. Es sei absurd, wenn auf EKD-Ebene ein 11-Punkte Plan Zielvorgaben setze, sie selbst inhaltliche Kriterien definiere und schließlich – wie bei einer Checkliste – die Punkte abhake, sagte Kerstin Claus, die Mitglied im beim Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung angesiedelten Betroffenenrat ist.
Es gebe keine ausreichende Beteiligung von Betroffenen, hieß es weiter. In einigen Landeskirchen werde die Tatsache, dass es eine Ansprechstelle für Betroffene gebe, schon als Betroffenenbeteiligung ausgewiesen. Wissenschaftliche Studien, in denen über Betroffene geforscht würde, würden ebenfalls als Betroffenenbeteiligung verstanden.
Vatikan-Aussage "schwere Belastung" für Ökumene
Nach wie vor verlange die Kontaktaufnahme von Betroffenen mit der Kirche ein hohes Maß an Mut. Sie stießen noch immer auf Probleme mit kirchlichen Ansprechstellen. Bei den Landeskirchen, auf die die Anlaufstelle verweise, würden weiterhin Antworten "verschleppt, Informationen nur zögernd gegeben. "Betroffene, die sich melden, finden nicht die Unterstützung, die sie sich erhoffen", so Claus. Betroffene waren bei der Vorstellung des Berichts des Beauftragtenrats zum sexuellen Missbrauch nicht gehört worden.
Als "schwere Belastung" für die katholische Kirche und die Ökumene in Deutschland wertete der pfälzische Kirchenpräsident Christian Schad die Absage der Vatikanischen Glaubenskongregation an eine gemeinsame Feier von Abendmahl und Eucharistie. In seinem Bericht für die EKD-Synode ging Schad ausführlich auf das 2019 vorgelegte Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) ein. Demnach sei eine "wechselseitige Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen" durchaus "theologisch begründet". Die Glaubenskongregation reagierte auf die von den Kirchen in Deutschland positiv aufgenommene Empfehlung mit der Aussage, dass eine Gemeinschaft in der Feier der Eucharistie noch nicht möglich sei, weil keine Einheit im Glauben bestehe.
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Schad äußerte in seinem schriftlich vorgelegten Bericht seine "Überraschung" und "Enttäuschung ob der darin ausgesprochenen deutlichen Abgrenzungen". Die evangelische Seite müsse nüchtern zur Kenntnis nehmen, "dass die in jahrzehntelanger ökumenischer Arbeit an theologisch kontroversen Themen erzielten Einsichten und Ergebnisse – gerade auch im Blick auf das Abendmahlsverständnis und die Lehre von den kirchlichen Ämtern – es nicht vermochten, zu einer Überwindung der Trennung am Tisch des Herrn zu führen", so der Kirchenpräsident. Die Bereitschaft, aus theologischen Einsichten praktische Folgerungen zu ziehen, sei noch mit erheblichen Vorbehalten behaftet.
"Auch mit Blick auf die missionarischen Herausforderungen, die sich der Verkündigung des Evangeliums in Deutschland und anderen europäischen Ländern stellen, konstatiere ich das mit tiefem Bedauern", so Schad. Die Stellungnahme der Glaubenskongregation werde die evangelische Kirche "gleichwohl nicht hindern, auch weiterhin daran festzuhalten, alle Getauften zur Feier des Abendmahls an den einen Tisch des einen Herrn einzuladen", fügte er hinzu. Mit Blick auf seine langjährigen Erfahrungen im evangelisch-katholischen Dialog auf verschiedenen Ebenen zeigte der Kirchenpräsident sich zugleich zuversichtlich, "dass wir in absehbarer Zeit auch in den noch offenen Fragen der Amtstheologie, der Ekklesiologie und anderer Themen zu Klärungen gelangen werden".
Zum Abschluss der Synode bekannte die EKD sich in dem Papier "Hinaus ins Weite – Kirche auf gutem Grund" zu ihrem öffentlichen Wirken, zur Ökumene und zur Digitalisierung. Zugleich wird eine Flexibilisierung von Strukturen und der Abbau von Parallelstrukturen, die Suche nach neuen Formaten etwa für Gottesdienste und Gemeinden sowie eine "Verbesserung des Kirchensteuersystems" angemahnt. Auch über neue Formen der Mitgliedschaft für Menschen, die sich noch nicht zu einer Taufe entscheiden können, will die Kirche in Zukunft nachdenken.
Künftige Synoden nicht komplett digital
Der Vorsitzende des Synodenausschusses "Schrift und Verkündigung", der ostfriesische Superintendent Detlef Klahr, sagte, der Text sei eine "Anregung zum Weiterdenken". Manche Themen, etwa die Digitalisierung, bedürften einer Weiterarbeit.
Insgesamt zog Präses Schwaetzer eine positive Bilanz zur Synode. Zum Ende der ersten ausschließlich im Internet durchgeführten Tagung des evangelischen Kirchenparlaments sagte sie, sie habe den Eindruck, "dass wir auch in der digitalen Form ungeheuer gut und lebendig zusammenarbeiten und miteinander diskutieren können". Sie gehe nicht davon aus, dass künftige Tagungen der Synode komplett digital sein würden. "Aber die Vorstellung ist schon, dass wir das weitertragen und auch einsetzen", sagte Schwaetzer. "Die Rückkehr in die analoge Welt bedeutet ja nicht, dass wir die digitale Welt komplett aufgeben."
Die Synode der EKD ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Die Tagung lief von Sonntag bis Montag durchgängig digital ab. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. (cbr/KNA)