Bislang nur Gottesdienste im persönlichen Rahmen und ohne Glockengeläut möglich

Letzte Landeskirche führt öffentliche Segnung homosexueller Paare ein

Veröffentlicht am 21.11.2020 um 16:28 Uhr – Lesedauer: 

Bückeburg ‐ Obwohl es sehr unterschiedliche Ansichten zu dem Thema unter den Gläubigen gab, hat die Landeskirche Schaumburg-Lippe nun eine öffentliche Segnung homosexueller Partnerschaften möglich gemacht – als letzte evangelische Landeskirche Deutschlands.

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Gleichgeschlechtliche Ehepaare können sich künftig auch in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe im Gottesdienst öffentlich segnen lassen. Als letzte der 20 Landeskirchen in Deutschland beschloss die Kirche an der Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen am Samstag eine entsprechende Regelung. Die Synode, das Kirchenparlament, stimmte in Bückeburg mit großer Mehrheit dafür. Es gab 31 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen.

Landesbischof Karl-Hinrich Manzke zeigte sich erleichtert und hob die große Einmütigkeit der Entscheidung hervor. "Wir haben trotz unterschiedlicher Überzeugungen zueinander gefunden", sagte er. "Neben der hohen Wertschätzung der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau und der Familie ist es wichtig, dass wir auch ein gottesdienstliches Angebot zur Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare haben." Dabei werde künftig beim Treueversprechen, beim Ringwechsel und bei den Segensworten bis in die Formulierungen hinein weitgehend analog zur Segnung heterosexueller Paare verfahren.

Beratungen seit 2014 über Segnung homosexueller Paare

Für die Segnungsgottesdienste hat die Landeskirche eine eigene liturgische Ordnung entwickelt. Danach wird auch die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare künftig im Kirchenbuch beurkundet. Dennoch ist nicht von einer Trauung die Rede. Zugleich gilt wie in anderen Landeskirchen ein individueller Gewissensvorbehalt: Pastorinnen und Pastoren können nicht dazu gezwungen werden, gleichgeschlechtlichen Paaren ihren Segen zu geben. Bisher waren Segnungen homosexueller Paare in Schaumburg-Lippe nur im persönlichen Rahmen möglich, nicht aber in einem Gottesdienst mit Glockengeläut.

Die Landeskirche hatte seit 2014 über das Thema beraten. Nach dem Beschluss des Bundestags zur "Ehe für alle" setzte die Synode 2017 eine Arbeitsgruppe dazu ein, die alle 22 Gemeinden um Stellungnahme bat. In Schaumburg-Lippe gab und gibt es zu dem Thema unterschiedliche Positionen. Kirchenvertreter hatten immer wieder betont, eine Spaltung müsse verhindert werden. Synoden-Präsidentin Daniela Röhler entschuldigte sich ausdrücklich "bei allen Menschen, die wegen ihrer Homosexualität mit unserer Kirche schmerzhafte Erfahrungen machen mussten".

Die Segnung homosexueller Paare ist unter den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland unterschiedlich geregelt. In den meisten Kirchen werden sie vor dem Traualtar inzwischen genauso behandelt wie Paare von Mann und Frau. So ist es etwa in den Landeskirchen von Hannover, Bremen, Oldenburg sowie in der Evangelisch-reformierten Kirche. In anderen Kirchen gelten ähnliche Regelungen wie in Schaumburg-Lippe. Zur schaumburg-lippischen Landeskirche gehören rund 49.000 Mitglieder im nördlichen Landkreis Schaumburg. (epd)