Gänswein: Benedikt XVI. hat dem Vatileaks-Maulwurf verziehen
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. hat sich mit dem "Maulwurf" im Vatileaks-Skandal, Paolo Gabriele, noch kurz vor dessen Tod versöhnt. Das bestätigte der Privatsekretär Benedikts, Erzbischof Georg Gänswein, laut der österreichischen Nachrichtenagentur kathpress. Zuerst hatte das "Vatikan Magazin" in seiner Dezember-Ausgabe darüber berichtet. Gänswein habe Ende November den schwer erkrankten ehemaligen Vatikan-Kammerdiener besucht, ihm Grüße und Segen des Emeritus überbracht und im Kreis seiner Familie die Krankensalbung gespendet. Gabriele starb kurz darauf im Alter von 54 Jahren und hinterließ eine Frau und drei Kinder.
Der ehemalige Papst-Mitarbeiter galt als Schlüsselfigur in der "Vatileaks" genannten Affäre im Jahr 2011, bei der Geheimdokumente veröffentlicht wurden, die Vorwürfe von Korruption, Vetternwirtschaft und homosexuellen Seilschaften in der Kurie enthielten und das Geschäftsgebahren der Vatikanbank problematisierten. Gabriele wurde 2012 durch ein Vatikan-Gericht schuldig gesprochen, die Papiere über Monate entwendet und an Medien weitergegeben zu haben. Im Prozess bestand er darauf, Einzeltäter ohne weitere Komplizen zu sein. Prozessbeobachter bezweifelten diese Darstellung aufgrund des "simplen Gemüts" Gabrieles. Auch nach seiner Festnahme habe die Zeitung "La Repubblica" weitere Geheimpapiere aus dem Vatikan erhalten.
Nach kurzer Haft begnadigt
Gabriele wurde im Oktober 2012 des schweren Diebstahls für schuldig befunden. Seine 18-monatige Haftstrafe im Gefängnis des Kirchenstaats absolvierte er nur zum Teil: Noch im selben Jahr begnadigte ihn der damalige Papst Benedikt XVI. Der Vatikan bezeichnete die Begnadigung als "väterliche Geste gegenüber einer Person, mit der der Papst für einige Jahre einen täglichen familiären Umgang gehabt hat". Gabriele fand in der Folge Anstellung bei einer Außenstelle der päpstlichen Kinderklinik Bambino Gesu.
Zu den Folgen der Affäre gehörte eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch des Vatikans, mit der explizit die Verbreitung vertraulicher Informationen und Dokumente unter Strafe gestellt wurde. Die Norm wurde bei der als "Vatileaks 2.0" bezeichneten Affäre 2015 angewandt, bei der es um entwendete Geheimdokumente zu finanziellen Unregelmäßigkeiten ging. (fxn)