Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers im Interview

Lektorinnen und Akolythinnen: Endlich Gleichberechtigung für Laien

Veröffentlicht am 13.01.2021 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Lektorinnen und Akolythinnen: Endlich Gleichberechtigung für Laien
Bild: © KNA

Münster ‐ Frauen dürfen jetzt auch als Lektorin beauftragt werden – was Papst Franziskus im Kirchenrecht geändert hat, scheint vielen in Deutschland schon lange vertraut. Was die Änderung genau bedeutet, erklärt die Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers im katholisch.de-Interview.

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Papst Franziskus hat das Kirchenrecht geändert: Nun dürfen auch Frauen auf Dauer mit dem Amt eines Lektors oder eines Akolythen betraut werden. Schon lange wurde die Forderung erhoben, diese Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Laien zu beenden – übernehmen in der Praxis doch schon seit Jahrzehnten Frauen und Männer Verantwortung in der Liturgie. Was die Änderungen im Codex Iuris Canonici (CIC) für die Praxis bedeuten, beantwortet die Professorin für Kirchenrecht Reinhild Ahlers im Interview mit katholisch.de.

Frage: Frau Ahlers, in Deutschland werden eigentlich nur Seminaristen förmlich mit den nun auch für Frauen geöffneten Ämtern betraut. Ändert sich bei uns nun überhaupt etwas?

Ahlers: Zumindest besteht die Möglichkeit. Die Bischofskonferenz wird darüber beraten müssen, wie es in dem Papier steht, und dann wird möglicherweise jeder Bischof das für sein Bistum auch umsetzen. In der Praxis wird sich aber wenig ändern, weil die zeitweise Beauftragung von Lektorinnen und Kommunionhelferinnen bei uns immer schon eine gängige Praxis war. Was wegfällt, ist nur die zeitliche Befristung, die dafür bisher immer galt. 

Porträtfoto Reinhild Ahlers
Bild: ©privat

Reinhild Ahlers ist seit 1996 Professorin für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Münster. Seit 1994 leitet sie die Abteilung Kirchenrecht im Bischöflichen Generalvikariat Münster und ist Diözesanrichterin im Bischöflichen Offizialat Münster.

Frage: Warum hat das Kirchenrecht bisher nur Männer für die dauerhafte Beauftragung zugelassen?

Ahlers: Das ist eine gute Frage. Es wurde immer damit erklärt, dass es Durchgangsstufen zum Weihesakrament seien. Dann ist diese Regelung allerdings rechtssystematisch an der falschen Stelle, dann hätte es nämlich zum Weiherecht gehört. So richtig erklären konnte man das bislang nicht. Ich habe diese Norm noch nie für sinnvoll gehalten, und deshalb war es überfällig, dass sich das jetzt ändert.

Frage: Tatsächlich gab es auch schon seit Jahrzehnten Wünsche, das zu ändern. Papst Franziskus führt sie in seinem Begleitbrief zum Motu proprio sogar selbst auf. Warum kommt ausgerechnet jetzt diese Änderung?

Ahlers: Genau sagen kann man das nicht. Der Papst reagiert sicher darauf, dass das Thema "Frauen in der Kirche" im Moment durchaus brisant und aktuell ist. Nicht nur bei uns stellen Bewegungen wie "Maria 2.0" Forderungen, die allerdings deutlich weitreichender sind als das, was jetzt entschieden wurde.

Frage: Lektoren und ihre Aufgaben sind wohl den meisten geläufig. Aber was ist eigentlich ein Akolyth – und was ist der Unterschied zwischen einem Akolythen und einem Ministranten?

Ahlers: Der Akolyth hat noch andere Aufgaben als ein Ministrant, der im Grunde genommen nur die Kännchen zum Altar trägt. Akolythen sind auch berechtigt, die Gaben zu bereiten, die Kommunion auszuteilen und anschließend die liturgischen Gefäße zu purifizieren, also zu reinigen.

Eine Gruppe von Ministranten kniet während der Wandlung.
Bild: ©KNA (Archivbild)

Mädchen können als Ministrantinnen dienen – doch ein Recht darauf haben sie nicht. Ein Bischof muss den Dienst von Mädchen und Frauen am Altar nicht erlauben. Gilt das auch für die nun geöffneten Ämter?

Frage: Frauen dürfen nun dauerhaft zum Akolythen bestimmt werden. Aber immer noch ist es zulässig, Mädchen und Frauen vom Ministrantendienst auszuschließen – zumindest äußert sich Papst Franziskus in seinem aktuellen Schreiben nicht zu dieser geltenden Interpretation des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte. Ist diese römische Position nun noch zu halten?

Ahlers: Es gibt für keinen dieser Dienste einen Rechtsanspruch. Dass Bischöfe darüber entscheiden können, Mädchen als Ministranten zuzulassen, wird sich wohl nicht ändern, weil es generell keinen Rechtsanspruch auf einen solchen Dienst gibt. Faktisch ist es aber zumindest in Deutschland so, dass es kein Bistum gibt, in denen es keine Mädchen als Ministrantinnen gibt. Zumindest die deutschen Bischöfe sind sich da einig. Dass es irgendwo auf der Welt Kulturen geben könnte, in denen der Dienst von Mädchen und Frauen am Altar als nicht schicklich betrachtet wird, kann ich nicht ausschließen, und dort könnte der Bischof wohl auch weiterhin Ministrantinnen nicht zulassen.

Frage: Gilt das auch für die neue Rechtslage bei den Akolythen und Lektoren? Könnte eine Bischofskonferenz entscheiden, weiterhin nur Männer dauerhaft zu beauftragen – oder vielleicht auch nur Frauen?

Ahlers: Vom Prinzip her wäre das wohl möglich. Aber das wäre ein Affront gegen die Neuerungen, die der Papst jetzt gesetzt hat, und das kann ich mir nicht vorstellen. Daher ist das eine rein theoretische Fragestellung.

Frage: Erwarten Sie noch mehr Bewegung bei den Aufgaben und Diensten? Etwa auch die Lesung des Evangeliums in den Aufgabenbereich von Lektorinnen und Lektoren zu geben?

Ahlers: Nein. Bislang hat man die Verkündigung des Evangeliums an die Weihe gebunden, und da die Übertragung des Lektorats keine Weihe ist, wird das wahrscheinlich auch so bleiben.

Frage: Bringt die Änderung tatsächlichen Fortschritt für die Sache der Frauen in der Kirche? Gleichzeitig mit seiner Öffnung betont Franziskus nämlich auch, dass mit einer klaren Trennung zwischen geweihten und nichtgeweihten Ämtern deutlicher wird, dass die Weihe Männern vorbehalten ist.

Ahlers: Der nun geänderte Kanon war mit Ausnahme der Weihe die einzige Stelle im CIC, bei der das Kirchenrecht unterschiedliche Rechte für Männer und Frauen vorgesehen hatte. Dass das jetzt geändert wurde, halte ich schon für keinen unwichtigen Schritt. Für mich ist das das wichtigste Signal: dass es außer der Weihe keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen gibt.

Von Felix Neumann