Trotz Öffnung von Lektorat und Akolythat für Frauen

Lüdecke: Auch weiterhin keine Gleichberechtigung im Kirchenrecht

Veröffentlicht am 13.01.2021 um 14:05 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Papst Franziskus hat das Kirchenrecht geändert. Ein großer Schritt für Frauen in der Kirche, sagen die einen. Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke sieht es anders: Auch wenn es nun Lektorinnen und Akolythinnen geben darf – Gleichberechtigung sei das nicht.

  • Teilen:

Für den Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke bedeutet die Zulassung von Frauen zu den liturgischen Laiendiensten des Lektorats und Akolythats durch Papst Franziskus noch keine Gleichberechtigung in der Kirche. Gegenüber katholisch.de betonte er am Mittwoch, dass man davon auch nach der jüngsten Änderung des Kirchenrechts nicht reden sollte. Er wies darauf hin, dass auch nach der Öffnung der beiden Ämter Lektor und Akolyth mit Ausnahme der Weihe weitere geschlechtsspezifischen Unterschiede im Kirchenrecht zu finden sind, so unter anderem die Kirchenzugehörigkeit von Kindern mit Eltern aus verschiedenen Rituskirchen (can. 111 § 1 CIC), die Ehemündigkeit (can. 1083 CIC) und das Ehehindernis des "Frauenraubs" (can. 1089 CIC). Zudem gebe es weiterhin unterschiedliche Normen für Frauen- und Männerklöster und kein männliches Pendant für eine Jungfrauenweihe.

"Es gibt keine Gleichberechtigung im Kodex", hielt Lüdecke fest. Im Interview mit katholisch.de hatte die Münsteraner Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers die CIC-Änderung begrüßt und als wichtiges Signal dafür bezeichnet, dass es in der Kirche mit Ausnahme der Weihe keine rechtlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen gebe.

Rechtsordnung der Kirche basiert auf Geschlechterhierarchie

Lüdecke betonte dagegen, dass anders als in der staatlichen Rechtsordnung die gleiche Würde von Männern und Frauen von der Frage gleicher Rechte entkoppelt sei. Männer und Frauen seien in der Kirche gleichwertig, aber nicht gleichberechtigt. Nach wie vor basiere die Rechtsordnung der Kirche auf einer Geschlechterhierarchie, die in der Ekklesiologie und in der theologischen Anthropologie begründet liege. Daher gebe es auch kein Recht auf eine Gleichbehandlung. Auch nach der jüngsten Gesetzesänderung steht es den Bischofskonferenzen frei, ob sie die nun eröffnete Möglichkeit nutzen, Frauen dauerhaft mit den Diensten des Akolythats und des Lektorats zu betrauen. Bisher werden im deutschsprachigen Raum nur Seminaristen formell mit diesen Ämtern betraut, während allen anderen Männer wie Frauen ohne dauerhafte Beauftragung Dienste in der Liturgie übernehmen.

Papst Franziskus hatte am Montag in einem Motu proprio verfügt, dass das Kirchenrecht in can. 230 § 1 CIC geändert wird. Zuvor wurde dort geregelt, dass "männliche Laien […] für die Dienste des Lektors und des Akolythen auf Dauer bestellt werden" können. In der neuen Fassung wurde die Einschränkung auf männliche Laien gestrichen. Lektoren sind die für die Schriftlesungen im Gottesdienst zuständig, wobei die Lesung des Evangeliums dem Priester oder Diakon vorbehalten ist. Akolythen übernehmen weitere liturgische Dienste bei der Gabenbereitung und Kommunionspendung. Erste Äußerungen zu der Änderung fielen positiv aus, unter anderem begrüßte sie der Wiener Kardinal Christoph Schönborn als "Erfüllung eines alten Wunsches". (fxn)