Angelo Caloia wegen Geldwäsche verurteilt

Langjährige Haftstrafe für früheren Vatikanbank-Chef

Veröffentlicht am 22.01.2021 um 08:52 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Fast drei Jahre dauerte der Strafprozess um Immobilienverkäufe, durch die der Vatikanbank Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstand: Der frühere Bank-Präsident wurde nun zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Und nicht nur er.

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Der frühere Vatikanbank-Präsident Angelo Caloia (81) und sein Rechtsberater Gabriele Liuzzo (97) sind von einem Gericht im Vatikan zu jeweils acht Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe wegen Geldwäsche und Unterschlagung verurteilt worden. Der in die Geschäfte involvierte Sohn Gabriele Liuzzos, Lamberto Liuzzo, erhielt fünf Jahre und zwei Monate. Das erstinstanzliche Urteil am Donnerstag folgte auf einen fast dreijährigen Strafprozess um Immobilienverkäufe zwischen 2002 und 2007, durch die der Vatikanbank IOR Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstand. Die Verurteilten kündigten Berufung an.

Caloia hatte sich zuletzt noch als unschuldig und Opfer einer Verschwörung bezeichnet. Der Manager leitete das gemeinhin als Vatikanbank bezeichnete "Institut für die religiösen Werke" von 1989 bis 2009. Der Vorsitzende Richter und frühere Mafia-Strafverfolger Giuseppe Pignatone befand Caloia und die beiden Mitangeklagten für schuldig, 29 Immobilien des IOR und einer von der Vatikanbank kontrollierten Gesellschaft unter Marktwert verkauft und sich dabei um rund 59 Millionen Euro bereichert zu haben. Lamberto Liuzzo half demnach, einen Teil der Gelder über Schweizer Konten zu waschen.

Zusätzlich zu den Haftstrafen sprach das Gericht Geldstrafen von je 12.500 Euro für Caloia und Gabriele Liuzzo sowie 8.000 Euro für Lamberto Liuzzo aus. Den dreien wird die Ausübung öffentlicher Ämter im Vatikan untersagt. Weiter verfügte das Gericht die Einziehung von bereits beschlagnahmten 38 Millionen Euro von Konten der Beschuldigten und verurteilte sie zu mehr als 20 Millionen Euro Schadenersatz für das IOR und die Immobiliengesellschaft SGIR. Laut Vatikanangaben handelte es sich um das erste Urteil auf der Grundlage neuer, Ende 2018 eingeführter Normen zum Kampf gegen Geldwäsche und Korruption nach internationalen Standards. (KNA)