Defizite vor allem im Personalbereich festgestellt

Bistum Essen legt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Missbrauch vor

Veröffentlicht am 04.02.2021 um 14:24 Uhr – Lesedauer: 

Essen ‐ Seit 2019 beschäftigten sich neun Projektgruppen im Bistum Essen damit, welche Konsequenzen aus der Missbrauchs-Studie der Bischofskonferenz zu ziehen sind. Nun liegen die Ergebnisse vor – vor allem im Personalbereich gibt es viel zu tun.

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Das Bistum Essen will seinen Umgang mit sexualisierter Gewalt und deren Aufarbeitung weiter professionalisieren. Wie das Bistum am Donnerstag mitteilte, liegen seit Januar die Handlungsempfehlungen der Projektgruppen vor, die dazu beitragen sollen, "den Gefahren von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt entschieden entgegen zu treten". Seit Mai 2019 hatten neun Projekte unter anderem zur Personalarbeit, der Lebenssituation von Priestern und Sexualmoral gearbeitet. Die Themenbereiche beruhten auf Empfehlungen der von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) beauftragten MHG-Studie zu sexualisierter Gewalt in der Kirche. Die Empfehlungen werden nun laut Bistum sortiert und priorisiert, anschließend soll mit Bischof Franz-Josef Overbeck ein "Fahrplan für die Umsetzung" festgelegt werden. Die Ergebnisse der Projektgruppe sind auf der Webseite des Bistums veröffentlicht.

Insbesondere im Bereich "Personalarbeit überprüfen und weiterentwickeln" habe sich dabei ein großer Handlungsbedarf gezeigt. Das Bistum hatte dazu eine Studie bei der Unternehmensberatung KPMG beauftragt, die Strukturen, Prozesse und Regelungen aus betriebswirtschaftlicher Perspektive sowie die Kultur des pastoralen Personals aus sozialwissenschaftlicher Perspektive untersuchen sollte. Dabei wurden erhebliche Defizite in der Personalverwaltung festgestellt, insbesondere bei der Verwaltung von Personalakten und in der Personalarbeit, wo das Fehlen eines regelbasierten Vorgehens bemängelt wurde. "Der Versuch einer besonders fürsorglichen Arbeitsweise ermöglicht hier – auch unbeabsichtigt – bei fehlenden Rahmenbedingungen in Form von Richtlinien, Zuständigkeiten und Entscheidungskriterien die Ausübung und Sicherung von persönlicher Macht", heißt es im Abschlussbericht der Unternehmensberatung. Auch die Entscheidungskompetenzen und die Rolle des Bischofs in Personalangelegenheiten müsse überprüft und geklärt werden.

Weitere sozialwissenschaftliche Studie geplant

Im Frühjahr 2022 sollen die Ergebnisse einer weiteren Studie veröffentlicht werden. Dazu hatte das Bistum im März des vergangenen Jahres das Münchner Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) beauftragt, mit sozialwissenschaftlichen Methoden zu klären, "welche Strukturen, Verhaltensmuster und Fehler von Verantwortlichen in den vergangenen 60 Jahren seit Gründung des Bistums sexualisierte Gewalt in kirchlichen Einrichtungen begünstigt haben".

Das Bistum teilte außerdem mit, dass es derzeit intensiv damit befasst sei, die Vereinbarungen der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt zu erfüllen. Dazu soll noch in diesem Jahr eine Aufarbeitungskommission unter Einbeziehung von externen Fachleuten und Betroffenen gebildet werden, die sexualisierte Gewalt im Bistum untersuchen und künftig verhindern soll. (fxn)