Müller wird Kardinal

Veröffentlicht am 12.01.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Gerhard Ludwig Müller
Bild: © KNA
Vatikan

Vatikanstadt ‐ Papst Franziskus nimmt 19 neue Mitglieder ins Kardinalskollegium auf. Unter ihnen ist auch der deutsche Erzbischof Gerhard Ludwig Müller (66), Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation. Der Papst kündigte am Sonntag nach dem Angelus-Gebet auf dem Petersplatz an, die kirchlichen Würdenträger aus vier Kontinenten würden am 22. Februar ins Kardinalskollegium aufgenommen.

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Zusammen mit Müller erhalten dann zwölf Erzbischöfe aus zwölf Ländern der Weltkirche sowie drei weitere leitende vatikanische Mitarbeiter vom Papst die rote Scheitelkappe und einen Ring als Zeichen ihrer neuen Würde. Die Zeremonie findet im Rahmen einer Kardinalsversammlung im Vatikan statt, einem sogenannten Konsistorium. Fünf neue Kardinäle kommen aus Südamerika, jeweils zwei aus Europa, Asien und Afrika und einer aus Nordamerika.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, gratulierte Müller sehr herzlich. Dessen Erhebung in den Kardinalsstand habe nicht nur mit dem Amt als Präfekt der Glaubenskongregation zu tun. Sie sei "auch eine persönliche Auszeichnung, mit der Dein Wirken als Theologe gewürdigt wird", sagte Zollitsch am Sonntag in Bonn. Er verwies auch auf Müllers Reputation als Theologieprofessor, der seine wissenschaftlichen Erkenntnisse in seine Arbeit bei der Kurie einbringe.

In den vergangenen Tagen war mit Spannung erwartet worden, ob Müller in den exklusiven Kreis der künftigen Papstwähler aufgenommen würde. Bisher zählten alle Leiter der vatikanischen Glaubenskongregation dazu.

16 neue Papstwähler

Außer Müller werden unter anderem Staatssekretär Pietro Parolin, Lorenzo Baldisseri, Generalsekretär der Bischofssynode und Beniamino Stella, Präfekt der Kleruskongregation zu neuen Kardinälen. Aus der Weltkirche gehören Orani Joao Tempesta, der Erzbischof von Rio de Janeiro (Brasilien), Gualtiero Bassetti, Erzbischof von Perugia (Italien) und Andrew Yeom Soo-jung, Erzbischof von Seoul (Südkorea) zu den neuen Würdenträgern (siehe Liste unten).

Außerdem benannte Franziskus drei über 80-jährige emeritierte Erzbischöfe wegen ihrer besonderen Verdienste zu Kardinälen. Unter ihnen den ehemaligen Privatsekretär von Papst Johannes XXIII. (1958-1963), Loris Francesco Capovilla (98), sowie Fernando Sebastian Aguillar (84), früherer Erzbischof von Pamplona.

Premiere für Franziskus

Es ist das erste Mal seit seinem Amtsantritt im März 2013, dass Franziskus neue Kardinäle ernennt. Kardinäle sind die wichtigsten Berater des Papstes. Die Zahl der deutschen Kardinäle erhöht sich mit der Berufung Müllers vom 22. Februar an auf zehn. Fünf von ihnen sind jünger als 80 und damit zur Papstwahl berechtigt.

Das Kardinalskollegium, das gegenwärtig 107 wahlberechtigte Mitglieder zählt, zählt damit vom 22. Februar an 122 wahlberechtigte Kardinäle unter 80 Jahren. Insgesamt erhöht sich die Zahl auf 218 Kardinäle. (gho/KNA)

Die neuen Kardinäle in der Übersicht

Fernando Sebastian Aguillar (84), Emeritus von PamplonaLorenzo Baldisseri (73), Generalsekretär BischofssynodeGualtiero Bassetti (71), PerugiaLeopoldo Jose Brenes Solorzano (64), Managua Loris Francesco Capovilla (98), Titularerzbischof von MesembriaRicardo Ezzati Andrello (72), Santiago de ChileKelvin Edward Felix (80), Emeritus von Castries (St. Lucia)Jean-Pierre Kutwa (68), Abidjan (Elfenbeinküste)Gerald Cyprien Lacroix (56), Quebec Chibly Langlois (55), Les Cayes (Haiti) Gerhard Ludwig Müller (66), Präfekt der GlaubenskongregationVincent Gerard Nichols (68), WestminsterPhilippe Nakellentuba Ouedraogo (68), Ouagadougou (Burkina Faso) Pietro Parolin (58), StaatssekretärMario Aurelio Poli (66), Buenos Aires Orlando Beltran Quevedo (74), Cotabato (Philippinen)Beniamino Stella (72), Präfekt Kleruskongregation Orani Joao Tempesta (63), Rio de JaneiroAndrew Yeom Soo-jung (70), Seoul

Hintergrund: Kardinalskollegium

Das Kardinalskollegium ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, "für die Papstwahl zu sorgen", wie es im Kirchenrecht (Can. 349) heißt. Am Konklave zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes dürfen nur jene Kardinäle teilnehmen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Papst wählt die Kardinäle frei aus. Sie müssen laut dem Kirchenrecht "wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen". Zu Kardinälen werden die Leiter aller römischen Kongregationen wie auch die Chefs anderer wichtiger Kurienbehörden ernannt. Außerdem ist die Würde an große und wichtige Diözesen gebunden. In Deutschland gelten Berlin, Köln und München als traditionelle Kardinalssitze. Kreiert werden die neuen Kardinäle durch ein Dekret des Papstes, das er bei einem Konsistorium vor dem Kardinalskollegium verkündet. Dabei erhalten die neuen Würdenträger zu ihrem hellroten Gewand vom Papst das Kardinalsbirett. Außerdem weist der Papst jedem von ihnen einen Titelsitz in Rom oder Umgebung zu: ein Titularbistum, eine römische Kirche oder eine Diakonie - je nachdem, ob der Kandidat der Klasse der Kardinalbischöfe, der Kardinalpriester oder der Kardinaldiakone angehört. (KNA)