Bischof Neymeyr kündigt Bildung von Missbrauchskommission an

Nach MHG-Studie: Anzeige von Missbrauch im Bistum Erfurt verdoppelt

Veröffentlicht am 18.03.2021 um 14:42 Uhr – Lesedauer: 

Erfurt ‐ Im Jahr 2018 wurde die sogenannte MHG-Studie veröffentlicht, die erstmals umfassend sexuellen Missbrauch in der Kirche untersuchte. Im Bistum Erfurt hat das Gutachten Folgen: Die Zahl gemeldeter Fälle sexualisierter Gewalt ist stark angestiegen.

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Die Zahl der bekanntgewordenen Fälle sexualisierter Gewalt auf dem Gebiet des heutigen Bistums Erfurt hat sich seit 2018 fast verdoppelt. Nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie hätten sich weitere Betroffene gemeldet, sagte Bischof Ulrich Neymeyr am Donnerstag in Erfurt. Die Zahl potenzieller Missbrauchsopfer sei damit von 30 auf 54 gestiegen. Auch die Zahl der Beschuldigten habe sich erhöht. Sie liege jetzt bei 41. Bei 20 von ihnen handele es sich um lebende oder bereits verstorbene Priester, die restlichen 21 Beschuldigten seien nichtgeistliche Kirchenmitarbeiter. Die meisten Vorfälle hätten sich in der Zeit der DDR bis in die 80er Jahre zugetragen. Der jüngste Fall ist laut Neymeyr vor sieben Jahren publik geworden. 

Zwei Priester wurden demnach strafrechtlich verurteilt, allerdings nicht kirchenrechtlich aus dem Priesterstand entlassen. Ein Strafverfahren gegen einen bereits pensionierten Priester laufe aktuell noch. In einem anderen Verfahren habe die Staatsanwaltschaft die Verjährung der Taten festgestellt. Dem Mann, auch er ein Kleriker im Ruhestand, sei im folgenden kirchlichen Verfahren verboten worden, öffentliche Gottesdienste zu feiern, sagte Generalvikar Raimund Beck. Über die Zahl der kirchenrechtlichen Voruntersuchungen konnte die Bistumsleitung keine genauen Angaben machen. "Seit meinem Amtsantritt als Bischof von Erfurt 2014 gab es nur eine solche Voruntersuchung", sagte Neymeyr. Bisher habe das Bistum 106.000 Euro an Anerkennungsleistungen an die Opfer gezahlt.

Bischof lädt Betroffene zur Mitarbeit ein

Das Bistum kündigte zudem die Bildung einer Kommission an, die Hinweisen auf weitere Missbrauchsfälle nachgehen soll. Es zähle zu ihren Aufgaben, mögliche strukturelle Ursachen für sexualisierte Gewalt offenzulegen. Außerdem werde sie sich mit dem Umgang bekanntgewordener Fälle durch das Bistum beschäftigen, kündigte Neymeyr an. Er hoffe, dass das fünfköpfige Gremium - dem auch ein Betroffener oder eine Betroffene angehören soll - noch vor der Sommerpause mit der Arbeit beginnt. Gemäß einer von Neymeyr vorgestellten Ordnung sollen dem Gremium zudem zwei von der Thüringer Kinderschutzbeauftragten unabhängig benannte Vertreter aus Justiz und Wissenschaft angehören sowie zwei Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung und dem Archiv des Bistums.

Neymeyr lud Betroffene ausdrücklich zur Mitarbeit ein. "Ich weiß nicht, ob sich bei uns genügend Betroffene zur Mitarbeit melden werden, die einen Betroffenenbeirat bilden können, der dann ein Mitglied in die Kommission entsendet", räumte der Bischof ein. Sollte solch ein Beirat nicht zustande kommen, obliege es den Kommissionsmitgliedern aus jenen Betroffenen, die sich zur Mitarbeit melden, einen Vertreter für die Kommission auszuwählen. Neymeyr äußerte die Hoffnung, dass die gesamte Kommission rasch besetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen könne. Jährlich soll die Kommission über ihre Arbeit berichten und nach fünf Jahren einen "vorläufigen Abschlussbericht" erstellen. Das wäre frühestens 2026. Neymeyr sagte: "Ich hoffe, dass wir bereits früher Erkenntnisse umsetzen können."

Vergangenen Juni hatte die Deutsche Bischofskonferenz als erste Institution in Deutschland mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, eine "Gemeinsame Erklärung" zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch geschlossen. Demnach soll es in allen 27 Bistümern künftig unabhängige Aufarbeitungskommissionen geben. Neymeyr erläuterte, dass die für sein Bistum nun geltende Ordnung etwas davon abweiche. Da Erfurt mit 146.000 Katholiken zu den kleinsten deutschen Bistümern zähle, werde die Kommission nur aus fünf statt sieben Mitgliedern bestehen.

Auch werden die unabhängigen Mitglieder nicht von der Landesregierung benannt. "Ich hatte bereits in der Bischofskonferenz meine Bedenken vorgebracht, dass dies aus meiner Sicht mit dem Verhältnis von Staat und Kirche nicht vereinbar ist." Die Landesregierung teile seine Bedenken. Eine Benennung durch die Landeskinderschutzbeauftragte trage dem Rechnung und wahre zugleich die Unabhängigkeit. Zugleich erklärte Neymeyr, dass er die für das Bistum modifizierte Ordnung Rörig zwar Ende Januar bereits vorgelegt und um ein Statement gebeten habe. Ein Gespräch habe dazu aber noch nicht stattgefunden. Es soll noch folgen. (rom/epd/KNA)

18.03., 15.45 Uhr: ergänzt um letzten Absatz. /rom